Er hat Alkohol und Drogen im Blut. Deshalb entzieht sich der Autofahrer in der Corona-Pandemie einer Polizeikontrolle. Es folgt eine wilde Fahrt am Rande des Teutoburger Waldes.
Nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd über 20 Minuten mit der Polizei im Kreis Lippe im Mai 2021 hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) ein Urteil des Landgerichts Detmold gegen den Autofahrer aufgehoben. Eine andere Kammer des Gerichts muss jetzt neu über das Strafmaß und die Bewährungsstrafe entscheiden.
Der heute 35 Jahre alte Angeklagte war in der Corona-Pandemie unter Alkohol- und Drogeneinfluss am Rande des Teutoburger Waldes mit einem Transporter unterwegs. Wegen der damaligen nächtlichen Ausgangssperre wollte ihn eine Polizeistreife stoppen. Dem entzog sich der Mann und lieferte sich eine Verfolgungsjagd über mehrere Landstraßen, geschlossene Ortschaften sowie Rad- und Gehwege. Er umfuhr dabei gleich zwei Polizeisperren und tötete ein Reh. Zwei Streifenwagen wurden beschädigt.
Urteil zwei Jahre und acht Monate
Das Amtsgericht Lemgo verurteilte den voll geständigen Angeklagten in der ersten Instanz neben weiteren Punkten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Fahrerflucht und versuchten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Dagegen zog der Autofahrer vor das Landgericht in Berufung. Die Richter setzten die Strafe auf ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung herab. Die Staatsanwaltschaft Detmold zog gegen diese Entscheidung vor das OLG in Revision.
Das Revisionsgericht in Hamm äußerte bei der mündlichen Verhandlung, zu der der Autofahrer am Dienstag nicht erschien, klare Hinweise. Das Landgericht habe fälschlicherweise die nachweislich tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und den Widerstand nicht berücksichtigt.
Hemmungslose Fluchtfahrt
Es habe sich um eine hemmungslose über 20 Minuten lange Fluchtfahrt gehandelt, die das Landgericht in ihrer Gesamtheit nicht genügend gewürdigt habe. Das Gericht sprach von einer Irrfahrt durch mehrere Ortschaften mit bis zu 90 Kilometern pro Stunde auf Geh- und Radwegen. Das Landgericht muss jetzt erneut über die Strafhöhe und die Bewährung urteilen, wobei es nicht über die ursprüngliche Höhe von zwei Jahren und acht Monaten Haft gehen darf.
Zwar sei eine Bewährung weiterhin möglich. Das Landgericht habe in diesem Punkt aber nachweislich falsch entschieden, denn es hatte weitere Straftaten des Angeklagten gegeben, sagte das OLG in der Urteilsbegründung. Bewährung könne aber auch falsch sein, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden als unverständlich erscheine. Und das sei bei dieser Verhaltensweise und der hemmungslosen Fahrt mit dem Widerstand gegen die Polizeibeamten wohl der Fall.