Frankfurt: Nach tödlichem Unfall: Verfahren gegen Busfahrer eingestellt

Ein Bus und ein Auto stoßen so schwer zusammen, dass eine Beifahrerin stirbt. Der Busfahrer wird angeklagt. Doch im Laufe des Prozesses wird klar, dass er nicht allein verantwortlich ist.

Nahezu fünf Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem ein Busfahrer über eine rote Ampel gefahren sein soll, ist das Gerichtsverfahren gegen ihn vorläufig gegen eine Geldzahlung von 4000 Euro eingestellt worden. Es handle sich um eine „Ausnahmeentscheidung“, sagte die Richterin im Frankfurter Amtsgericht. 

Im Laufe des Verfahrens habe sich herausgestellt, dass der 33 Jahre alte Busfahrer wohl nicht alleine für den Unfall am Mittag des 9. September 2019 im Frankfurter Stadtteil Rödelheim verantwortlich gewesen sei. Der Fahrer des entgegenkommenden Wagens soll bei Gelb oder Rot über die Ampel gefahren sein, bei der Staatsanwaltschaft läuft daher ein Ermittlungsverfahren gegen diesen. 

Das Auto war nach dem Zusammenstoß durch die Wucht des Aufpralls rund 30 Meter weit geschleudert worden. Dabei wurde die 59 Jahre alte Mutter des Autofahrers, die auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, so schwer verletzt, dass sie kurz darauf im Rettungswagen auf dem Weg zum Krankenhaus starb. Die Frau hatte an Vorerkrankungen am Herz und an der Lunge gelitten. In dem Bus wurden der Fahrer und vier weibliche Fahrgäste verletzt.

Der Busfahrer war wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er gab in dem Prozess an, die Ampel sei Grün gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen davon aus, dass die Ampel mindestens seit 24 Sekunden Rot gezeigt hatte, als der Bus die Linie überfuhr. 

Als Geldauflage muss der Busfahrer 3000 Euro an die hinterbliebene Familie der Getöteten bezahlen sowie 1000 Euro an eine schwangere Frau, die bei dem Unfall in dem Bus schwer verletzt worden war. Wenn er das Geld innerhalb einer Frist überwiesen hat, wird das Strafverfahren gegen ihn endgültig eingestellt.