Für angehende Beamte gibt es ab September eine Prüfung, ob sie Verfassungsgegner sind. Doch zuvor befasst sich das Verfassungsgericht mit einer Klage gegen das neue Gesetz.
Die AfD im Brandenburger Landtag klagt gegen den neuen Verfassungstreue-Check für Beamte. Der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren sei von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags eingereicht worden, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts Brandenburg der Deutschen Presse-Agentur. Dabei handelt es sich um die 24 Landtagsabgeordneten der AfD. Mit dem Check sollen Extremisten unter angehenden Beamten ab 1. September besser aufgespürt werden.
Der Landtag hatte im April mehrheitlich für das Gesetz gestimmt, das nach Angaben des Innenministeriums bundesweit bisher einmalig ist. Vor dem Amtseid gibt es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Umstritten ist eine Änderung des Disziplinarrechts mit Wegfall der Disziplinarklage.
AfD-Fraktion sieht Verfassungsnormen verletzt
Die AfD-Landtagsfraktion wendet sich bei ihrer Klage laut Gericht in einem Schriftstück von 140 Seiten plus Anlagen gegen das Gesetz. Sie sieht demnach mehrere Normen angegriffen.
Die Fraktion will sich heute dazu äußern. Sie hatte bereits angekündigt, dass sie gegen die Neuregelung eine Verfassungsklage einreichen will. Die Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel warf der Koalition im April vor: „Das ist doch zurück zur DDR 2.0.“
Innenminister Michael Stübgen (CDU) will mit dem Check Verfassungsfeinde schneller entdecken. Er hatte im April aber auch erklärt, dass er es für richtig halte, wenn das Landesverfassungsgericht das Gesetz unabhängig prüfe. Die Prüfung gilt laut Ministerium nur für Bewerber, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden und wo die Verfassungstreue das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung sei. Die Linke hatte ebenfalls gegen den Check gestimmt, sie sieht Risiken im neuen Disziplinarrecht.