Glücksspiele können Menschen in den Ruin treiben. In der Werbung locken satte Gewinne. Jetzt geht von Magdeburg eine neue Initiative für mehr Spielerschutz aus.
Die Diakonie Jerichower Land – Magdeburg, die seit vielen Jahren Glücksspielsüchtige berät, setzt sich für deutlichere Warnhinweise bei der Werbung im Internet ein. Ein von mehreren Initiativen gefordertes Werbeverbot für Glücksspielwerbung sei momentan schwer umzusetzen, erklärte der Berater Daniel Krause. Deshalb seien wie bei der Medikamentenwerbung deutlich abgesetzte, gut lesbare und gleichzeitig gut zu sprechende Warnhinweise in der Werbung für Glücksspiele nötig. Anlässlich des bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 25. September sei eine Online-Petition gestartet worden.
Glücksspielstörungen sind als Suchterkrankung anerkannt. „Keine andere Sucht kann aufgrund der hohen Verfügbarkeit und der hohen Spielfrequenz Betroffene innerhalb so kurzer Zeit in den Ruin treiben“, formulierte die Diakonie Jerichower Land – Magdeburg in ihrer Petition. Glücksspiele hätten ein hohes Suchtpotenzial. Die gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Schäden seien erheblich.
Rund 1,3 Millionen Menschen mit Glücksspielstörung
Laut dem Glücksspielatlas 2023 haben 2,3 Prozent der Menschen in Deutschland eine Glücksspielstörung, das sind etwa 1,3 Millionen Personen. Weitere 5,7 Prozent zeigten ein riskantes Glücksspielverhalten. Glücksspielwerbung ist omnipräsent, der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, die Werbung dürfe nicht übermäßig sein.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erklärte auf Nachfrage, die Erlaubnisse für die Anbieter enthielten unter anderem die Vorgaben zur Werbung. Sie müsse über die Suchtrisiken der beworbenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger sowie die Möglichkeiten von Beratung und Therapie aufklären. Die Pflichthinweise müssten deutlich und gut wahrnehmbar sein in Form und Größe.
Pflichthinweise müssen deutlich lesbar sein
„Schlecht lesbare Pflichthinweise sind daher schon mit den bestehenden Vorgaben nicht vereinbar“, erklärte die Behörde. „In Fällen nicht vorhandener oder nicht ausreichend wahrnehmbarer Pflichthinweise hat die GGL bereits Aufsichtsmaßnahmen ergriffen.“ Eine Sprecherin verwies auch auf das Hinweisgebersystem, bei dem konkrete Fälle beanstandet werden könnten.
Die Diakonie argumentiert, die Werbetreibenden seien zwar verpflichtet, auf die Risiken hinzuweisen. „Diese Einblendungen sind aber aufgrund der kleinen Schrift, des nicht neutralen Hintergrundes, der kurzen Einblendezeit und ablenkenden Effekten schlecht zu lesen“. Die Werbung laufe etwa im Fernsehen abends und nachts ständig, sagte Berater Daniel Krause. Zu den großen Sportereignissen zuletzt habe es per E-Mail und per Post Werbung für Glücksspiele gegeben. Man könne dem kaum entkommen. Die Klienten in seiner Beratungsstelle würden permanent getriggert durch die Werbung, die Rückfallgefahr sei hoch. Das Ziel müsse sein, die Glücksspielwerbung unattraktiver zu machen.