Demokratie und Staatsziele: Verfassungsänderungen – CDU-Fraktion appelliert an Ampel

Die Unionsfraktion sieht bei den Ampel-Parteien keinen Willen mehr für eine Diskussion über mögliche Verfassungsänderungen. Vize Martin hält das mit Blick auf kommende Wahlen für problematisch.

Die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion sieht bei den Ampel-Vertretern im Land keine Kooperationsbereitschaft mehr mit Blick auf mögliche Verfassungsänderungen. Nachdem es bereits zahlreiche Gespräche mit Politikern von SPD, Grünen und FDP gegeben habe, wollten diese das Thema nun offenbar nicht mehr angehen, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Martin in Mainz. Damit werde eine Chance vertan. Aktuell gebe es im Landtag eine große Mehrheit demokratischer Parteien, es böte sich also die Möglichkeit, mit Änderungen die Demokratie und das Parlament zu stärken. Niemand wisse, wie die nächste Landtagswahl, die voraussichtlich im Jahr 2026 sein wird, ausgehe. 

Die Ampel-Parteien auf der einen und die CDU auf der anderen Seite hatten in der Vergangenheit unterschiedliche Änderungswünsche für die Verfassung vorgebracht. SPD, Grünen und FDP war es ursprünglich vor allem um ein niedrigeres Wahlalter, die Streichung des Begriffes „Rasse“ aus dem Verfassungstext und die Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel gegangen. Die CDU hatte sich unter anderem für die Aufnahme eines allgemeineren Nachhaltigkeitsprinzips als Staatsziel, die Generationengerechtigkeit als Staatsziel sowie für niedrigere Hürden für Volksbegehren ausgesprochen. 

Debatte um befristete Amtszeit für Regierungschef war schnell beendet

Aufgeworfen hatte die CDU auch die Idee einer Befristung der Amtszeit künftiger Landeschefs sowie neutrale Vorsitzende für Untersuchungsausschüsse des Landtages. Diese beiden Ideen waren von Ampel-Politikern bereits im vergangenen Jahr umgehend abgelehnt worden. Klar ist, für Verfassungsänderungen brauchen die Ampel und die CDU sich gegenseitig, dafür benötigt es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. 

Zu anderen möglichen Änderungen neben der Amtszeitbegrenzung und dem U-Ausschuss-Vorsitze habe es konstruktive Gespräche gegeben, berichtete Martin. Es sei vorgesehen gewesen, dass sich eine Art Unterausschuss des Rechtsausschusses bilde, der sich eingehend mit dem Für und Wider einzelner Ideen befassen sollte. Dieser ganze Prozess sei zum Erliegen gekommen, nachdem die Ampel im Bund ihrerseits von ihrem Vorhaben abgerückt sei, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen.

Martin hat „demokratische Herzkammern“ im Blick

Der Ampel in Rheinland-Pfalz sei die interne Ruhe offenbar wichtiger als eine inhaltliche Beratung darüber, wie die Landesverfassung resilienter gemacht werden könne, kritisierte Martin. „Für uns ist eine Verfassungsänderung weiß Gott kein Selbstzweck“, sagte er. Dass aber geschaut werden müsse, wie „demokratische Herzkammern“ noch besser geschützt werden können, habe ihm eine Reise nach Polen vor Augen geführt. Dort habe sich gezeigt, wie schnell zu Zeiten der mittlerweile abgewählten PiS-Regierung ein intakter Rechtsstaat auf eine schiefe Ebene habe geführt werden können. 

Für die rheinland-pfälzische Landesverfassung sei etwa wichtig, über höhere Hürden für eine Auflösung des Parlaments nachzudenken, sagte Martin. Derzeit kann der Landtag laut Artikel 84 mit Beschluss einer einfachen Mehrheit der Mitglieder aufgelöst werden.