Ein Mann soll in Syrien grausame Taten begangen haben. Doch dem OLG Koblenz reichen die Beweise nicht aus – es hebt den Haftbefehl gegen ihn zunächst wieder auf. Der Prozess geht aber weiter.
In einem Prozess um mutmaßliche Kriegsverbrechen in Syrien ist der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben worden. Eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als unbegründet zurück, wie der BGH mitteilte. Der Angeklagte saß demnach seit seiner Festnahme im März 2023 in Untersuchungshaft, bis das OLG Anfang Juli wegen mangelnder Beweise für einen dringenden Tatverdacht den Haftbefehl aufhob. Der Mann ist somit wieder auf freiem Fuß. Der Prozess gegen ihn läuft weiter.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem syrischen Mann unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen und Mord vor. Er soll sich 2015 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und etwa an der Hinrichtung von Gefangenen beteiligt haben, hieß es zum Prozessauftakt im April. Zudem soll er Zivilisten als Geiseln gefangen genommen haben.
Der Verteidiger des Mannes hatte vor Gericht hingegen erklärt, sein Mandant sei nie Mitglied oder Unterstützer des IS gewesen. Er sei weder Islamist noch gläubig. Dafür, dass er IS-Mitglied gewesen sei, brauche es mehr Beweise.
Das OLG Koblenz begründete die Aufhebung des Haftbefehls damit, dass der Mann nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus mehr als 20 Verhandlungstagen nicht mehr dringend verdächtig sei, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben.