Medizin: Gutachter: Rund 70 Behandlungsfehler nachgewiesen

Vermuten Patienten nach einer Behandlung einen Fehler des Arztes, können Krankenkassen den Medizinischen Dienst einschalten. Und dessen Gutachter werden durchaus fündig.

Rund 70 Behandlungsfehler von Ärzten mit gesundheitlichen Schäden für die Patienten hat der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr in Thüringen festgestellt. Demnach bestätigte sich gut jeder vierte (25,5 Prozent) der insgesamt 282 untersuchten Fälle mit Verdacht auf Behandlungsfehler, wie aus Daten des Medizinischen Diensts für Thüringen (MD) hervorgeht. 

Angaben zum Ausmaß der Schäden für die Patienten oder zu Bereichen, in denen es gehäuft zu Fehlern kam, wurden keine gemacht. Die Zahl der Verdachtsfälle und der Anteil der bestätigten Behandlungsfehler bewege sich aber in ähnlicher Höhe wie in den vergangenen Jahren vor und nach der Corona-Pandemie, so ein Sprecher des MD Thüringen.

In rund 70 Prozent der untersuchten Fälle stellten die Gutachter keine Fehler fest. In knapp zwei Prozent wurden zwar Schnitzer nachgewiesen, aber ohne Folgeschäden. Ob eine fehlerhafte Behandlung tatsächlich zu einem gesundheitlichen Schaden beim Patienten geführt hat, war dagegen in knapp drei Prozent der begutachteten Fälle unklar.

Bundesweit bei jedem fünften Fall ein Fehler mit Folgen

Meinen Patienten, bei ihrer Behandlung sei ein Fehler unterlaufen, können sie sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese können den Medizinischen Dienst einschalten, der dann Gutachter mit der Klärung beauftragt. Erst dann landet der Fall in der Statistik. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr demnach fast 12.500 solcher Verdachtsfälle erfasst. In rund jedem fünften Fall (21,5 Prozent) erlitten Patienten wegen eines Fehlers der Mediziner nachweislich einen Schaden. 

Im Verhältnis zur Zahl aller Behandlungen machen solche nachgewiesene Fehler aber einen sehr geringen Anteil aus, auch wenn sie für Betroffene teils schlimme Konsequenzen haben. Bundesweit starben im vergangenen Jahr demnach 75 Patienten wegen der Fehler von medizinischem Personal.

Die Krankenkassen können bei erwiesenen ärztlichen Fehlern Geld für Behandlungen zurückverlangen; aber nur, wenn eine „Kausalität“ zwischen Behandlungsfehler und aufgetretenem Schaden nachgewiesen wurde. Patienten können die Gutachten des MD über Fehler bei der Behandlung etwa bei Schadensersatzklagen nutzen.