Karlsruhe: Verfassungsgericht entscheidet über Beschwerde zu OVG-Posten

Der Streit um die Nachfolge der Präsidentenstelle am OVG NRW geht weiter. Im Fall eines abgelehnten Bundesrichters entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht.

Im Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheidet das Bundesverfassungsgericht kommende Woche über die Verfassungsbeschwerde eines Bewerbers. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, soll die Entscheidung am Donnerstag verkündet werden. 

Ein unterlegener Mitbewerber um die Stelle hatte im März Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OVG in Münster beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das OVG hatte im Streit um eine von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgewählte Kandidatin als OVG-Präsidentin die Beschwerden zweier Mitbewerber um den Posten in der zweiten Instanz im Februar als unbegründet abgewiesen. 

Kritik an Besetzung 

Nach Eilanträgen unterlegener Bewerber hatten Verwaltungsgerichte das Besetzungsverfahren zunächst gestoppt. Limbach war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten. Den Zuschlag der Landesregierung für den Präsidentenposten hatte eine erst spät ins Verfahren eingestiegene Bewerberin erhalten. Das OVG in Münster hatte mit seiner Entscheidung den Weg für die Kandidatin freigemacht. 

Die umstrittene Besetzung eines der höchsten Richterämter in Nordrhein-Westfalen wird auch in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet. Aus Sicht der Opposition steht der Verdacht im Raum, dass Parteibuch und Beziehungen den Ausschlag bei der Besetzung gegeben hätten und nicht die Kompetenz der Bewerber. Die Besetzung der seit rund drei Jahren offene Stelle verzögerte sich damit auf unbestimmte Zeit weiter.