Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Betroffene vor einem Verwaltungsgericht klagen. Davon machten vergangenes Jahr viele Menschen im Nordosten Gebrauch.
Die Zahl der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr gestiegen. 2023 waren es knapp 1.600 Hauptverfahren und damit 366 mehr als noch im Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2021 und 2019 waren es jeweils mehr als 1.100 Verfahren, 2020 mehr als 1.300.
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Verwaltungsgerichte – eins in Greifswald und eins in Schwerin.
Eilanträge ebenfalls gestiegen
Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung. Wird die Ablehnung bestätigt, wird die Klage abgewiesen und die Verpflichtung zur Ausreise bleibt bestehen.
Die Zahl der Eilanträge in Asylsachen ist im vergangenen Jahr ebenfalls gestiegen. 2022 waren es 417 Anträge, ein Jahr später 484. Von 2019 bis 2021 lag diese Zahl zwischen 369 und 457. Die Eilverfahren dauerten im vergangenen Jahr durchschnittlich knapp eineinhalb Monate, etwas mehr als noch 2022.
Ministerin: Mehr Personal für Verwaltungsgerichte
Die Dauer der Hauptverfahren sank im vergangenen Jahr demnach um durchschnittlich knapp dreieinhalb Monate. Da viele ältere Verfahren abgearbeitet werden, handelt es sich bei der Verfahrensdauer oftmals um einen statistischen Effekt.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) sagte: „Menschen brauchen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status. Zügigere Verfahren gehen aber hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.“ Die Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern seien daher mit fünf neuen Stellen verstärkt worden.