Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.
Gestiegene Gema-Kosten für Musik auf Weihnachtsmärkten sorgten 2023 für viel Unmut bei den Kommunen in Deutschland. Um eine solche Situation in diesem Jahr zu vermeiden, setzt die Verwertungsgesellschaft nun auf ein breites Informationsangebot.
Dieses umfasse einen gesonderten Info-Bereich auf der Gema-Website, Webinare und Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals, teilte eine Sprecherin in München mit. „Ziel ist es, Planungssicherheit herzustellen, damit alle Veranstalter wissen, welcher Tarif gilt und wie die Musik angemeldet wird“, fügte Vorstandsmitglied Georg Oeller hinzu.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist ein Verein mit Sitz in München. Sie vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder Hintergrundmusik im Einzelhandel.
Unsicherheiten bei der Tarifanwendung
Neben der Art der gespielten Musik seien vor allem die Fläche des Marktes und die Zahl der Öffnungstage die wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Lizenzgebühr. Musik könne auf Weihnachtsmärkten zudem in unterschiedlicher Weise zum Einsatz kommen: im Hintergrund, aus Lautsprechern oder als Live-Darbietung auf der Bühne.
An den Tagen mit Livemusik gelte der Tarif für Stadtfeste (U-ST), bei dem die gesamte Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes herangezogen werde. Werde die Musik nicht live, sondern über Lautsprecher, ausschließlich als Hintergrundmusik, von Tonträgern oder über das Radio abgespielt, gelten andere Tarife.
Im vorigen Jahr hatten sich zahlreiche Kommunen über deutlich gestiegene Gema-Rechnungen für die Musik auf Weihnachtsmärkten beschwert. Aus Protest gab es in mehreren Städten einen „Tag der Stille“ ohne Musik auf dem Weihnachtsmarkt.
Die Gema hatte dazu mitgeteilt, dass sich die Berechnungsgrundlage nicht geändert habe. Allerdings hätten einzelne Weihnachtsmärkte deutlich zu kleine Veranstaltungsflächen gemeldet, seit 2022 würden diese erstmals überprüft. Aufgrund dieser „Unsicherheiten bei der Tarifanwendung“, heißt es von der Gema, informiere man nun alle Veranstalterinnen und Veranstalter frühzeitig über die Musiknutzung auf ihren Weihnachtsmärkten.
2023 lizenzierte die Gema nach eigenen Angaben die Musiknutzung auf rund 4.000 Weihnachtsmärkten in Deutschland. Diese hätten in der Regel eine Fläche von 100 bis 3.000 Quadratmetern gehabt, in Einzelfällen bis zu 10.000 Quadratmeter.