Sahra Wagenknecht lehnt die Pläne zur Stationierung von US-Raketen ab. Das sei „in Hinterzimmern“ entschieden worden, beklagt sie. Sie will das Volk befragen lassen. Es wäre ein Novum.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will per Bundestagsbeschluss eine Volksbefragung über die Pläne zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland durchsetzen. Ein Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Befragung gesetzlich vorzubereiten. Eine Mehrheit für den Antrag ist aber mehr als fraglich – das BSW hat nur zehn Abgeordnete im Bundestag. Zudem sind Volksabstimmungen im Grundgesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebiets.
Parteigründerin Wagenknecht und die übrigen BSW-Bundestagsabgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass es vor der im Juli beim Nato-Gipfel verkündeten Stationierungsentscheidung keine öffentliche Debatte gegeben habe. Laut Umfragen lehne eine relative Mehrheit der Bevölkerung die Pläne ab, heißt es in dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Wagenknecht verweist auf Ablehnung im Osten
Wagenknecht ist selbst ebenfalls strikt gegen die Pläne und macht dies vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am Sonntag zum Wahlkampfthema. Es dürfe „nicht länger undemokratisch in Hinterzimmern gegen den Mehrheitswillen der Bürger entschieden werden“, sagte die BSW-Chefin der dpa. Das Volk müsse befragt werden. „Die Menschen, ganz besonders die Ostdeutschen, wollen diese gefährlichen Raketen nicht.“ Die Befragung soll laut Antrag spätestens parallel zur Bundestagswahl 2025 stattfinden.
Volksbefragungen auf Bundesebene zu solchen Fragen sind im bundesdeutschen System der parlamentarischen Demokratie eigentlich nicht vorgesehen – anders als auf Landesebene. Ob sogenannte konsultative Volksbefragungen – also letztlich eine Meinungsäußerung per Abstimmung – verfassungsrechtlich möglich sind, ist umstritten.
Verfassungsrechtler hat Zweifel
Der Jurist Arne Pautsch kam in einem Aufsatz zum Thema 2015 zu dem Schluss, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre. Denn die Befragungen hätten einen „faktisch-bindenden Charakter“.
Das Grundgesetz erwähnt Volksbefragungen in Artikel 29. Darin heißt es: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Und weiter: „Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet.“ Dazu könnten zum Beispiel Zusammenschlüsse von Bundesländern gehören.