VW-Dieselaffäre: Prozess zum Dieselskandal – Winterkorn weist Vorwürfe zurück

Ex-VW-Chef Winterkorn soll eine zentrale Rolle beim Dieselskandal gespielt haben. Gegen diesen Vorwurf wehrt sich der 77-Jährige vehement. Was kann der Prozess dazu noch aufklären?

Der frühere VW-Vorstandschef Martin Winterkorn bestreitet kurz vor dem Prozess gegen ihn zur Dieselaffäre jegliche Schuld. „Unser Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück“, teilte sein Verteidiger Felix Dörr zum Prozessauftakt im Landgericht Braunschweig mit. Winterkorn sei weder der „Hauptangeklagte“ noch der „Hauptverantwortliche“ für den Dieselskandal beim Wolfsburger Autobauer vor mittlerweile neun Jahren. 

Allein seine Stellung als damaliger Vorstandsvorsitzender rechtfertige es nicht, ihn in dieser Weise zu qualifizieren und für das Thema „Dieselmotoren“ in allen seinen Facetten verantwortlich zu machen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis für unseren Mandanten gelangen werden“, sagte Dörr. Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Winterkorn-Verteidiger: Nachweis persönlicher Schuld nötig

„Dieselgate“ war im September 2015 durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern aufgeflogen und hatte Winterkorn aus dem Amt gefegt. Der Vorstand übernahm mit seinem Rücktritt die politische Verantwortung, wies aber strafrechtlich relevantes Verhalten zurück. Zum Prozessbeginn verwies Verteidiger Dörr darauf, dass das Strafrecht den Nachweis persönlicher Schuld eines jeden Angeklagten erfordere. 

Die Botschaft der Verteidigung ist klar: Das Gericht muss beweisen, dass die wichtigen Informationen den damaligen Konzernchef beim Autogiganten erreicht haben. Zentraler Punkt für alle drei Vorwürfe sei daher die Frage nach Kenntnis und Zeitpunkt des Wissens vom Einsatz einer kritischen Software in US-Fahrzeugen, sagte Dörr. Erst wenn dies feststehe, könne die weitere Voraussetzung einer Strafbarkeit geprüft werden. 

„Nicht betrogen“ und „niemanden geschädigt“ 

Für die Verteidigung steht zumindest fest, dass Winterkorn „nicht betrogen“ und „niemanden geschädigt“ habe. Er habe auch nicht den Kapitalmarkt gezielt im Unklaren gelassen oder gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Bundestag die Unwahrheit gesagt. Für den Strafprozess sind fast 90 Termine bis September 2025 angesetzt.