Durch eine TV-Doku und einen Prozess wurde er als „Trauerschwindler“ bekannt. Der 50-Jährige saß nun erneut vor Gericht auf der Anklagebank. Nicht das letzte Mal in diesem Jahr.
Ein 50-jähriger Bestatter, der als „Trauerschwindler“ bekannt wurde, ist vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte am Montag zum Auftakt des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er betrog unter anderem ein älteres Ehepaar um hohe Geldbeträge, bezahlte Handwerkerleistungen unvollständig und mit deutlicher Verspätung und verstieß gegen Darlehensabsprachen. Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 64.000 Euro als Wertersatz an.
Mit dem Urteil folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem einschlägig vorbestraften Angeklagten vorhielt, er habe im Verfahren weder Reue noch eine Einsicht in die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens gezeigt. Das Urteil kam auf der Basis einer Verständigung zustande. Dabei hatten sich Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft am ersten Prozesstag in einem Rechtsgespräch auf einen Strafrahmen zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und zwei Jahren und elf Monaten geeinigt. Voraussetzung für den Deal war das Geständnis des 50-Jährigen.
Der verlesene Bundeszentralregister-Auszug wies 18 Einträge aus, wobei es sich meist um Verurteilungen wegen Betruges handelte. Die Staatsanwaltschaft listete in ihrer aktuellen Anklage neun Taten aus der Zeit von Februar 2020 bis März 2022 auf. Von einem älteren, anfänglich befreundeten Ehepaar in direkter Nachbarschaft in Bentwisch (Kreis Rostock) verlangte er im Zusammenhang mit einem Hausverkauf unter anderem 4.200 Euro für einen Energiepass, den er nicht in Auftrag gab und auch nie geben wollte. Dann verlangte er von dem Ehepaar 30.000 Euro, weil die Heizungsrohre angeblich mit Schadstoffen belastet seien. Auch das war gelogen, wie er später in seinem Geständnis einräumte. Zudem zahlte er dem Ehepaar von einem gewährtem Darlehen über 40.000 Euro nur 9.600 Euro zurück.
Vorherige Verurteilung und Berufungsprozess
Der 50-jährige Bestatter ist verheiratet. Er lebt nach eigenen Angaben vom Bürgergeld-Regelsatz und in einer Mietwohnung mit einer Monatsmiete von 1.200 Euro, die vom Jobcenter übernommen werde. Im vorigen Jahr war er vom selben Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen und aus Sicht des Gerichts die emotionale Notlage der Geschädigten ausgenutzt hatte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit den Vorgängen befasst sich das Landgericht Rostock vom 20. November an in einem Berufungsprozess. Die Fälle waren aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt. Zu einem weiteren Prozess könnte es zudem im Zusammenhang mit dem Kauf eines Bestattungsunternehmens in Rostock kommen, das der Angeklagte vor Jahren übernahm. Dessen früheren Besitzer, die im Gerichtssaal die Verhandlung als Zuschauer verfolgten, werfen ihm vor, den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 420.000 Euro nicht gezahlt zu haben. Die Ermittlungen laufen in dem Fall noch.