Wohnungsbau: Regierung will dem Bauen Tempo machen

In weiten Teilen Deutschlands herrscht Wohnungsmangel. Doch nun will der Staat die Bau-Bürokratie lüften – und mehr zulassen.

Angesichts des Wohnungsmangels in weiten Teilen Deutschlands sollen Bauplanung und Ausweisung von neuem Bauland beschleunigt werden. Eine Reform des Baugesetzbuchs, die Bauministerin Klara Geywitz (SPD) durchs Bundeskabinett brachte, soll unter anderem den seit Jahren schleppenden Neubau von Wohnungen auf Touren bringen. 

Auf eigenem Grund und Boden soll Bauen leichter werden. Mieterinnen und Mieter sollen besser vor Verdrängung geschützt werden. Städte und Dörfer sollen grüner werden. Insgesamt soll leichter verdichtet gebaut werden können.

Mehr Neubauten in zweiter Reihe

Geywitz nannte das überarbeitete Baugesetzbuch „systematischer, effizienter und moderner“. Der „Traum vom Eigenheim“ könne etwa mit der neuen Hinterlandbebauung im Garten für die Familie häufiger möglich werden, also in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. In Mangelgebieten könnten Gebäude künftig leichter aufgestockt werden. Mieterinnen und Mieter sollen weiter vor Umwandlungen in eine Eigentumswohnung geschützt werden.

Bauen soll schneller werden

Mehr Tempo ist beim Planen und Bauen geplant – für Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten soll etwa öfter kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden müssen. Bebauungspläne müssten anders als heute innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen, Umweltberichte kürzer werden. Außerdem sollen Flächen entsiegelt und so Hitzeschutz und Flutvorsorge gestärkt werden. Für Musikclubs soll eine eigene Nutzungskategorie geben: Neue Club-Standorte in Gewerbegebieten soll es leichter geben können – bestehende besser erhalten werden.

Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollen künftig zudem digital veröffentlicht werden. Geothermie-Anlagen sollen auch da gebaut werden können, wo noch kein Bebauungsplan vorliegt. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht.