Ein Mörder flieht bei einem bewachten Ausgang, monatelang fehlt jede Spur von ihm. Nach neun Monaten wird der Mann in der Republik Moldau gefasst – nun ist er wieder in einem deutschen Gefängnis.
Rund zehn Monate nach seiner Flucht bei einem bewachten Ausgang sitzt ein verurteilter Mörder wieder in einem Gefängnis in Baden-Württemberg hinter Gittern. Das teilten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim sowie das Landeskriminalamt am Abend mit. Der 44-Jährige wurde von der Republik Moldau ausgeliefert.
Der genaue Ort der Unterbringung des Mannes wurde nicht genannt. Es handele sich aber nicht um die Justizvollzugsanstalt Bruchsal, wo er bis Ende Oktober vergangenen Jahres einsaß, hieß es.
Während Ausgang an Baggersee geflüchtet
Der Mann war während eines von zwei JVA-Beamten beaufsichtigten Ausgangs an einem Baggersee in Germersheim in Rheinland-Pfalz in ein angrenzendes Waldgebiet geflüchtet. Seine elektronische Fußfessel wurde kurze Zeit später im Stadtgebiet von Germersheim gefunden.
Der 44-Jährige muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, auch die besondere Schwere der Schuld war beim Prozess 2012 vom Landgericht Karlsruhe festgestellt worden. Er hatte einen anderen Menschen erwürgt.
Nach neunmonatiger Flucht war der 44-Jährige den Ermittlern Ende Juli nach intensiver Fahndung in der südosteuropäischen Republik Moldau ins Netz gegangen. Es handelte sich um eine koordinierte Aktion in der Hauptstadt Chișinău. Die Kosten für die Rückführung des Mannes nach Deutschland würden ihm in Rechnung gestellt, hieß es.
Darum kommt der Gefangene jetzt in eine andere Anstalt
Landesjustizministerin Marion Gentges teilte mit: „Der aus der JVA Bruchsal entflohene Gefangene wurde heute von der Republik Moldau als verlässlichem Partner nach Baden-Württemberg ausgeliefert. Das ist auch gut so, denn wir haben den Anspruch, begangene Straftaten zu verfolgen und verhängte Strafen zu vollstrecken“, sagte die CDU-Politikerin laut Mitteilung.
Der Gefangene sei in einer anderen Anstalt untergebracht worden, weil er „seine Kenntnisse über die Rahmenbedingungen der vorangegangenen Unterbringung und die dortigen Abläufe nicht zu weiterem Fehlverhalten ausnutzen können“ soll, so die Ministerin. Er unterliege besonderen Sicherungsmaßnahmen. Nur zwingende Aus- und Vorführungen, etwa zum Arzt, seien erlaubt. Sie würden von der besonders geschulten und ausgerüsteten Sicherheitsgruppe Justizvollzug durchgeführt.
Der 44-Jährige hatte sich bei seinem Ausgang laut Behörden mit seiner Frau und seinen Kindern getroffen. Es war bereits die achte Ausführung des Deutsch-Kasachen in Begleitung gewesen.