Innerhalb weniger Monate gab es an der Huntebrücke zwei Schiffsunfälle. Mit dem ersten Vorfall beschäftigt sich nun ein Gericht.
Nach dem Schiffsunfall an der Huntebrücke hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Kapitän erhoben. Der 31-Jährige soll Sicherheits- und Verkehrsregeln missachtet haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Die Vergehen hätten dazu geführt, dass das Binnenschiff einen Querträger der Brücke bei Elsfleth östlich von Oldenburg rammte.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Schiffskapitän vorsätzliche Gefährdung sowie fahrlässigen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr vor. Das mögliche Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu Haftstrafen von zehn Jahren. Die Anklage wird vor dem Amtsgericht Brake verhandelt.
Das unter niederländischer Flagge fahrende Schiff prallte am 25. Februar gegen die Eisenbahnbrücke. Die Schäden waren so groß, dass eine provisorische Brücke errichtet werden musste, die Ende April in Betrieb ging. Ende Juli prallte ein anderes Schiff gegen diese Behelfsbrücke, woraufhin sie innerhalb von vier Wochen neu aufgebaut wurde. Die Brücke ist für Häfen links der Weser wichtig, weil sie auf die Anbindung angewiesen sind.
Weil die provisorische Brücke sich nicht für den Schiffsverkehr öffnen lässt, ist der Hafen Oldenburg seit dem Unfall im Februar für Seeschiffe nicht erreichbar. Die Häfen Brake und Nordenham sind davon nicht betroffen. Binnenschiffe können nur unter der Brücke durchfahren, wenn das Schiff flach genug ist. Die Schiffsführer müssen dabei auch auf die Pegelstände des Flusses achten.