Mehr als 13 Jahre Haft in Fall von tödlichem Nachbarschaftsstreit in Mainz

Im Fall eines tödlichen Nachbarschaftsstreits hat das Landgericht Mainz am Donnerstag einen 32-Jährigen zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Kammer verurteilte ihn wegen Totschlags und versuchten Totschlags, wie das Gericht in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt mitteilte. Zudem soll er 60.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer bei einer zufälligen Begegnung auf einem Feldweg in Bingen erstochen hatte. Demnach hatte es schon länger einen Nachbarschaftsstreit zwischen dem 32-Jährigen und dem Nachbarn gegeben. Dieser befand sich im Oktober mit zwei Begleitern in einem Pritschenwagen auf dem Feldweg, als er den 32-Jährigen dort zu Fuß entlang laufen sah.

Einer der Begleiter des Nachbarn wollte den Mann wegen eines zurückliegenden Vorfalls zur Rede stellen. Der Begleiter stieg ab und schrie den Angeklagten aus kurzer Entfernung an. Daraufhin holte der 32-Jährige ein Messer heraus und stach binnen kurzer Zeit 17 Mal auf den Mann ein. Das Opfer verblutete noch vor Ort.

Der zweite Begleiter des Nachbarn wollte dem Mann zu Hilfe kommen. Als er bemerkte, dass der 32-Jährige weiter auf sein Opfer einstach, flüchtete er in Richtung des Pritschenwagens. Ihn verfolgte der 32-Jährige in Tötungsabsicht. Er wurde durch mehrere Messerstiche verletzt. Es gelang ihm aber gelungen, den Angeklagten abzuschütteln.

Der Nachbar fuhr mit dem Verletzten zu einem nahen Hof, um Notrufe abzusetzen. Dort tauchte wenig später auch der Angeklagte auf. Erneut ging er mit dem Messer auf die Männer los. Dem Nachbar gelang es, ihm das Messer aus der Hand zu nehmen. Dabei wurde er ebenfalls verletzt.

Anschließend ging der 32-Jährige auf einen Passanten los, bewaffnete sich mit einer Mistgabel und warf damit nach weiteren Attacken nach dem Nachbarn. Schließlich ließ er von ihm ab. Polizisten nahmen den 32-Jährigen zu Hause fest.

Mit dem Urteil ging das Gericht etwas über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die in ihrem Plädoyer 13 Jahre und vier Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung verlangte acht Jahre und vier Monate Haft.