Politik: AfD-Verbot: Wanderwitz sieht Rückhalt für ersten Schritt

Der frühere Ostbeauftragte trommelt seit langem für ein AfD-Verbot. Nun hat er nach eigenen Angaben genügend Stimmen für einen Anlauf beisammen. Ein neues Bündnis verfolgt dasselbe Ziel.

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz will im Bundestag einen AfD-Verbotsantrag einbringen und hat dafür nach eigenen Angaben genug Unterstützer gefunden. Um einen solchen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, braucht es fünf Prozent der Abgeordneten, also 37. „Die haben wir zusammen“, sagte der frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung der Zeitung „taz“ (Montag). Ein neues Bündnis von Verbänden fordert ebenfalls ein „AfD-Verbot jetzt“ und will eine Mehrheit im Bundestag dafür gewinnen.

Das Parlament könnte einen Verbotsantrag stellen ebenso wie die Bundesregierung und/oder der Bundesrat. Darüber entscheiden müsste dann das Bundesverfassungsgericht. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.

Wanderwitz plädiert schon länger für ein Verbotsverfahren. Jetzt sagte er, man warte noch die schriftlichen Urteilsgründe des Oberverwaltungsgerichts Münster ab. Dieses hatte im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt. „Wenn die Urteilsgründe vorliegen, werden wir uns das genau anschauen und dann unseren Verbotsantrag aktualisiert und gut begründet einbringen.“ Der demokratische Rechtsstaat dürfe eine Partei, „die rund um die Uhr Hass und Hetze verbreitet und diesen Rechtsstaat abschaffen will, nicht einfach gewähren lassen, bis es zu spät ist“, meinte der sächsische CDU-Abgeordnete.

Ähnlich begründet auch die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“ ihre Initiative: „Die AfD hat sich in den letzten Jahren zu einer von extrem rechten Kräften dominierten Partei entwickelt. Sie verbreitet völkisch-rassistisches Gedankengut, verhöhnt die Demokratie und greift den Rechtsstaat an.“

Dahinter stehen der Stiftungsdirektor der Gedenkstätte Buchenwald, Jens-Christian Wagner, der Sozialexperte Ulrich Schneider sowie diverse Aktivistinnen und Aktivisten, Verbände und Beratungsstellen. Sie argumentieren, ein Verbot könne die organisatorische Struktur der Partei zerschlagen, ihr staatliche finanzielle Mittel entziehen und ihr Legitimität nehmen.

Die Bundesgeschäftsführerin der Linken, Katina Schubert, stellte sich hinter die Kampagne. „Das finden wir sehr gut“, sagte Schubert in Berlin. Ein AfD-Verbot müsse nun sehr ernsthaft geprüft werden. „Darum kann man sich nicht mehr herumdrücken.“

Seit Bestehen der Bundesrepublik waren in Karlsruhe erst zwei Parteiverbotsanträge erfolgreich: 1952 gegen die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).