2026 soll die elektronische Akte bei der Justiz verbindlich sein. Die Umsetzung läuft in vielen Ländern schleppend. Auch in Berlin ist die Zeit knapp.
Justizsenatorin Felor Badenberg geht trotz schleppender Umsetzung davon aus, dass bei Berlins Gerichten die Umstellung auf die elektronischen Akte innerhalb der gesetzlichen Frist gelingt. „Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir das hinbekommen werden“, sagte die CDU-Politikerin im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses.
Laut Gesetz sollen bundesweit bis spätestens 2026 alle Akten in der Justiz elektronisch geführt werden. Beim Berliner Sozialgericht, größtes seiner Art in Deutschland, ist die Umstellung nahezu erfolgt. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sollen laut Badenberg bis Jahresende komplett an das entsprechende System angeschlossen sein. Auch an den Zivilgerichten ist die Umstellung fortgeschritten.
Umstellung bei Strafgerichten Problematisch
Problematisch ist die Situation jedoch bei den Strafgerichten. Dort soll die Umstellung laut Badenberg im ersten Halbjahr 2025 beginnen. In Justizkreisen wird befürchtet, dass der Stichtag zum 1. Januar 2026 nicht gehalten werden kann. Die Senatorin zeigte sich „zum jetzigen Zeitpunkt zuversichtlich“, dass die Umstellung zeitgerecht gelingt. Zugleich sprach sie von einer großen Herausforderung.
„Ich mache mir große Sorgen, dass die E-Akte in der Strafgerichtsbarkeit nicht rechtzeitig flächendeckend starten wird“, sagte der Linke-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg am Rande des Ausschusses. „Es wäre mehr als peinlich, wenn Berlin den gesetzlichen Termin reißen würde“, so der rechtspolitische Sprecher.
In Berlin werden nach früheren Angaben der Justizverwaltung bis zum bundesweiten Stichtag insgesamt zwölf Gerichte mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgestellt. Die Kosten dafür bezifferte Badenberg auf etwa 41 Millionen Euro. Bislang seien mehr als 70 Prozent davon eingesetzt worden.