Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Die Innenminister wollen den Gewaltschutz verbessern. Eine Forderung an den Bund: Fußfesseln zur Überwachung sollen in ganz Deutschland möglich sein.
Die Länder-Innenminister streben einheitlichere Regelungen in Deutschland zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt an. Dazu gehört das Tragen elektronischer Fußfesseln bei Kontaktverboten für Gewalttäter und eine Pflicht zur Gewaltprävention. Bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dürften sie damit auf Entgegenkommen stoßen. Die Innenministerkonferenz (IMK), die von Mittwoch bis Freitag in Potsdam tagt, wird sich auch mit diesen Fragen befassen. Die Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland steigen stetig.
Der Konferenzvorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam, unterschiedliche gesetzliche Regelungen bei den Landespolizeien führten zu Problemen. Ein Beispiel: Bei einem Kontakt- und Näherungsverbot für einen Gewalttäter in Brandenburg, der mehrfach seine Frau geschlagen habe und ihr dann in Berlin auflaure, sei nicht klar, welches Recht gelte.
Stübgen: Fußfesseln zur Überwachung sollen bundesweit zum Einsatz kommen
Die Innenressortchefs wollten den Bund zu Änderungen auffordern, damit der Gewaltschutz für Frauen einheitlicher und klarer geregelt werde. „Daran muss man intensiv arbeiten, aber ich halte es für notwendig, dass wir da auch vorankommen“, sagte Stübgen. Aus seiner Sicht sollte der Bund etwa regeln, dass die Fußfessel deutschlandweit einheitlich zur Anwendung komme.
Bundesinnenministerin Faeser hatte im April selber gesetzliche Maßnahmen angeregt: Verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter, elektronische Fußfesseln und Anlaufstellen an Bahnhöfen. „Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet – das ist unerträglich und erfordert ein noch viel konsequenteres Handeln“, hatte sie gesagt. Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz sollten wirkungsvoller werden.
Wachsende Zahl von Gewalt-Opfern
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt stieg im vergangenen Jahr erneut. Wie aus einem aktuellen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik hervorgeht, waren 2023 insgesamt 256 276 Menschen offiziell von häuslicher Gewalt betroffen – 6,5 Prozent mehr als 2022.
Brandenburg sieht sich bundesweit als Vorreiter beim Gewaltschutzgesetz. In dem Bundesland kann der Aufenthalt von Tätern bereits mit einer Fußfessel überwacht werden. Zudem müssen sie eine Beratung zur Gewaltprävention wahrnehmen. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei in Brandenburg nach Angaben des Innenministeriums 6325 Fälle häuslicher Gewalt, das war ein Plus von rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr.