Der Verkauf des Nürburgrings beschäftigt weiter die Behörden. Jahre nach einem Gerichtsurteil wird die EU-Kommission aktiv.
Die Europäische Kommission nimmt mutmaßliche wettbewerbswidrige Staatshilfen für die Rennstrecke Nürburgring unter die Lupe. Damit reagiert die EU-Kommission auf eine Gerichtsentscheidung von 2021. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass der Verkauf des Nürburgrings 2014 erneut geprüft werden muss. Die Kommission hatte nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts nicht ausreichend untersucht, ob die einst staatliche Anlage zu Unrecht günstiger als möglich verkauft wurde.
Der Autozulieferer Capricorn erhielt 2014 für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für die legendäre Rennstrecke in der Eifel, in deren Ausbau mitsamt einem neuen Freizeitpark das Land Rheinland-Pfalz fast eine halbe Milliarde Euro gesteckt hatte. Laut EuGH hat es aber „Anlass zu Bedenken“ gegeben, die die EU-Kommission hätten veranlassen müssen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.
Die Kommission will nun nochmals genau untersuchen, ob etwa Capricorn durch das Ausschreibungsverfahren einen Vorteil hatte. Alle Beteiligten können sich zu dem Verfahren äußern. Die Kommission betont, dass die Prüfung ergebnisoffen geführt werde.