Etwa ein Jahr lang saßen vier Deutsche auf Mallorca in U-Haft – ihnen wird eine Gruppenvergewaltigung vorgeworfen. Seit wenigen Wochen sind sie zurück in NRW – dort wird ein Spiegelverfahren geführt.
Gegen die fünf Deutschen, denen eine Gruppenvergewaltigung auf Mallorca vorgeworfen wird, laufen die Ermittlungen trotz ihrer Rückkehr nach NRW auch weiterhin in Spanien. Parallel dazu sei allerdings ein sogenanntes Spiegelverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Hagen gegen die fünf jungen Männer anhängig, erläuterte ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Die fünf Beschuldigten seien im Alter von 22 bis 24 Jahren und inzwischen allesamt zurückgekehrt nach Lüdenscheid im Märkischen Kreis. Am 8. August sei vier von ihnen auf Mallorca eine Haftverschonung gegen Kaution erteilt worden, schilderte Oberstaatsanwalt Michael Burggräf. Die fünfte Person war schon vor über einem Jahr frei gekommen. Die Freilassung der vier Tatverdächtigen war vor rund zwei Wochen bekanntgeworden – ohne Detailangaben.
Gruppe war seit Sommer 2023 in U-Haft auf Mallorca
Die Gruppe aus damals fünf Urlaubern war im Sommer 2023 wegen des Vorwurfs der Gruppenvergewaltigung auf Mallorca in U-Haft genommen worden. Sie sollen eine damals 18-jährige Urlauberin aus Deutschland, die einer von ihnen am Ballermann am Strand kennengelernt hatte, im Hotel zum Geschlechtsverkehr gezwungen oder dabei tatenlos zugeschaut zu haben. Ein Angehöriger der Freundesgruppe war schon nach kurzer Zeit auf freien Fuß gesetzt worden und nach NRW zurückgekehrt. Die anderen sind seit wenigen Wochen wieder in Deutschland.
Das eigentliche Ermittlungsverfahren gegen die fünf Männer werde auch weiterhin in Spanien geführt, das dortige Verfahren habe Priorität, betonte der Oberstaatsanwalt. Sollte dieses Verfahren in eine Anklage und einen Prozess münden, würde auch die Hauptverhandlung nach jetzigem Stand in Spanien geführt, stellte Burggräf klar.
Verdächtigen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren
In Nordrhein-Westfalen sei parallel dazu ein „Spiegelverfahren“ – ohne aktive Ermittlungsarbeit – anhängig. Dieses stelle sicher, dass für den Fall, dass die spanischen Behörden den Fall nach Deutschland abgeben sollten, die Hagener Staatsanwaltschaft aktiv in die Ermittlungen einsteigen könne. Solange die spanischen Behörden aber nicht um eine Übernahme des Verfahrens ersuchen, untersucht die Behörde in NRW den Fall aber demnach nicht selbst. Daher habe man bisher auch keinen Kontakt zu den Beschuldigten aufgenommen, sagte Burggräf. Mit den spanischen Behörden stehe man in Kontakt.
Den Verdächtigen drohen in Spanien bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren.