Prozesse: Gericht bestätigt Haftstrafe gegen „Reichsbürger“-Aktivisten

Seiner Ansicht nach ist Peter Fitzek König seines eigenen Staates. Das Landgericht in Dessau-Roßlau hat den „Reichsbürger“ nun zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht in Dessau-Roßlau hat eine gegen den „Reichsbürger“-Aktivisten Peter Fitzek verhängte Freiheitsstrafe bestätigt. Die 4. Strafkammer habe die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Dann würde das Oberlandesgericht in Naumburg entscheiden. 

Nach Ansicht des Landgerichts soll Fitzek am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben. Nach Angaben der Kreisverwaltung hatte die Frau über ein Sicherheitsunternehmen für die Verwaltung gearbeitet. 

Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr als „Faschistenschweine“ beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten. Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. 

OLG würde Rechtsfehler prüfen

Revision kann von beiden Seiten eingelegt werden. Das Oberlandesgericht würde das Urteil nur noch auf Rechtsfehler prüfen, Beweismittel würden hingegen nicht noch einmal aufgenommen werden.

Fitzek, der vor zwölf Jahren in der Lutherstadt Wittenberg das „Königreich Deutschland“ ausgerufen und sich selbst zum Staatsoberhaupt erklärt hatte, stand in der Vergangenheit schon häufig vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, ohne Führerschein gefahren zu sein oder illegale Bankgeschäfte getätigt zu haben. Er wurde mehrfach verurteilt.

Der derzeit 59-Jährige stammt gebürtig aus Halle. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.