Wer eine Cannabis-Anbauvereinigung in Brandenburg gründen will, kann ab 1. Juli einen Antrag beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) stellen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam, dass diese Behörde für die Umsetzung des Cannabisgesetzes zuständig ist. Das LAVG wird diese Anbauvereinigungen künftig auch überwachen.
Seit dem 1. April ist für Volljährige grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis erlaubt. Sogenannte Cannabis Social Clubs dürfen nach dem Gesetz ab dem 1. Juli dann Cannabis-Anbauvereinigungen gründen, um gemeinschaftlich Gras anzubauen und an Vereinsmitglieder abzugeben.
Das LAVG stelle sicher, dass die Anbauvereinigungen im gesamten Land nach einheitlichen Maßstäben genehmigt und überwacht würden, teilte das Gesundheitsministerium mit. „Das entlastet zudem die Kommunen.“ Mangels Erfahrung sei aber unklar, mit wie vielen Anträgen zu rechnen sei, hieß es.
Der Verband Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD) hatte vor kurzem kritisiert, dass den Vereinen bislang Planungssicherheit fehle. Viele Bundesländer hätten wenige Wochen vor dem Start noch keine zuständige Behörde benannt. Das Gesundheitsministerium in Potsdam teilte mit, die Zuständigkeitsverordnung trete voraussichtlich Ende Juni in Kraft. In Niedersachsen etwa ist die Landwirtschaftskammer für die Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig.