Infektionswellen mit dem Erreger RSV machten schon vielen kleinen Kindern und Eltern zu schaffen. Nun gibt es einen Anspruch auf vorbeugende Immunisierung.
Ein empfohlener Schutz für Babys gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV ist jetzt auf Kassenkosten möglich. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach getroffenen Regelungen zur Abrechenbarkeit der Leistung für die Ärztinnen und Ärzte mit.
Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor der Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren festlegt. Sie greift eine entsprechende Empfehlung der Ständige Impfkommission (Stiko) von Ende Juni auf.
Viele Säuglinge von RSV-Infekten betroffen
Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gelungen, in kürzester Zeit und rechtzeitig vor der Erkältungssaison eine Lösung zum Schutz der Kleinsten zu finden. „Wir tragen so dazu bei, Neugeborene und Säuglinge vor einer schweren RSV-Erkrankung zu schützen und ein erhöhtes Versorgungsaufkommen in Arztpraxen und Krankenhausstationen zu vermeiden.“
Empfohlene Zeiträume für Immunisierung
Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten, erläuterte das Ministerium – also idealerweise von September bis November. Babys, die von Oktober bis März zur Welt kommen, sollten es möglichst bald nach der Geburt bekommen – am besten noch in der Geburtseinrichtung oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.
Nach GKV-Angaben können Neugeborene und Säuglinge den vorbeugenden Schutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Praxen ab sofort erhalten. Im Krankenhaus sei es routinemäßig ab 1. Oktober möglich, wobei die RSV-Prophylaxe jetzt schon an vielen Kliniken abgerechnet werden könne.
Spritze soll schwere Verläufe verhindern
Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation und auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.
Husten, Niesen und Fieber
Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein. „Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf“, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein.