Zum Ablauf der Wahl eines neuen Landtagspräsidenten gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen – und bald ein Gespräch zwischen dem Alterspräsidenten und der Verwaltung des Parlaments.
Der Alterspräsident des Thüringer Landtages, Jürgen Treutler (AfD), will sich nach eigenen Angaben vor der konstituierenden Sitzung des Parlaments mit der Landtagsverwaltung beraten. Er habe eine Einladung der Verwaltung zu einem Gespräch am Montag bekommen und werde diese annehmen, sagte Treutler der Deutschen Presse-Agentur. Er habe sie am Dienstag schriftlich erhalten, zuvor habe er zu diesen Fragen keinen Kontakt mit der Verwaltung gehabt. Wegen der Rolle, die er während der Konstituierung des Landtages spielen soll, sei er nicht nervös, sagte Treutler.
Ältester Abgeordneter von der AfD
Der neue Thüringer Landtag wird am 26. September zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Dann muss zunächst ein neuer Landtagspräsident gewählt werden. Diese Wahl wird vom Alterspräsidenten geleitet. Dazu wird zunächst festgestellt, welcher der anwesenden Abgeordneten das höchste Lebensalter hat. Keiner der gewählten Landtagsabgeordneten ist älter als der 73-jährige Treutler.
Die AfD als größte künftige Landtagsfraktion beansprucht das Amt des Landtagspräsidenten für sich. Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien haben allerdings ausgeschlossen, einen AfD-Mann oder eine AfD-Frau in den höchsten Posten im Parlament zu wählen.
Juristische Fragen offen
Der genaue Ablauf der Wahl eines neuen Landtagspräsidenten wird vor diesem Hintergrund mit Spannung erwartet. Es gibt dabei offene juristische Fragen. Unter anderem die Landtagsverwaltung und die Fraktionen von CDU, BSW, Linke und SPD vertreten den Standpunkt, nach zwei gescheiterten Wahlgängen könnten auch die anderen Fraktionen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten benennen. Die AfD beharrt dagegen darauf, nur sie habe das Recht, Kandidaten für das Amt vorzuschlagen.