Darf ein salafistischer Prediger aus Bremen aus Deutschland ausgewiesen werden? Mit dieser Frage haben sich mehrere Gerichte befasst – mit unterschiedlichen Auffassungen.
Ein salafistischer Prediger aus Bremen darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden. Es hob ein Urteil des Verwaltungsgerichts auf, das die Ausweisung untersagt hatte. Die neue Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Tunesier als Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen in seinen Predigten zum bewaffneten Kampf aufgefordert. Er habe außerdem zu Hass gegen Teile der Bevölkerung – gegen Jüdinnen und Juden – aufgerufen. In seiner Bewertung stützte sich das Gericht auf ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers. Dieser analysierte Aussagen des Imams.
Verfassungsschutz sieht den Mann als Gefahr
Die Bremer Innenbehörde hatte 2021 die Ausweisung angeordnet, weil der Mann laut Verfassungsschutz als Imam verfassungsfeindliche Ansichten verbreitete. Er soll sich auch werbend über terroristische Vereinigungen geäußert haben. Das Innenressort kam damals zu dem Schluss, dass er die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Die Innenbehörde verhängte damals ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot und drohte die Abschiebung in die Tunesische Republik an. Gegen all dies ging der Imam gerichtlich vor.
Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide des Innensenators im Jahr 2022 auf. Das Gericht sah keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Demnach bewegten sich die Äußerungen des Mannes im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit. Das Innenressort konnte diese Einschätzung nicht nachvollziehen und ging dagegen vor. Deshalb wurde der Fall nun vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Nach dem jüngsten Urteil ist die Ausweisung gerechtfertigt, ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot aber unverhältnismäßig. Dies müsse von der Innenbehörde neu festgelegt werden, sagte der Vorsitzende Richter.