Führerschein, Bauantrag oder Elterngeld online beantragen – das sollte laut Onlinezugangsgesetz schon lange für alle Verwaltungsleistungen möglich sein. Wie weit sind die Behörden wirklich?
Drei Viertel aller Verwaltungsleistungen in Hessen werden inzwischen auch online angeboten. Laut Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) waren in Hessen Ende des vergangenen Jahres in Hessen 547 von 707 „Leistungsobjekten“ digitalisiert. Die Digitalisierungsquote beträgt damit 77,4 Prozent, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht.
Das schon 2007 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs verpflichtet alle Behörden, alle Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Eigentlich sollte das bis spätestens Ende 2022 umgesetzt sein.
Derzeit wird in Berlin über ein „Onlinezugangsgesetz 2.0“ beraten. Den Entwurf bewertet die Ministerin „als überfälligen und wesentlichen Schritt für die weitere Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung.“ Ab dem Jahr 2028 soll es einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen geben.
Onlinezugangsgesetz