Ein Paar aus Niedersachsen war im Juni 2023 wegen schwerer Straftaten an der Tochter zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Ein zweiter Prozess könnte nun ganz anders ausgehen.
In einem neu aufgerollten Missbrauchsprozess gegen ein Ehepaar wegen schwerer Straftaten an der Tochter beziehungsweise Stieftochter deutet kurz vor dem Abschluss vieles auf einen Freispruch hin. An den Vorwürfen gegen das Paar aus Bad Harzburg kamen im Verlauf der Verhandlung am Landgericht Braunschweig immer größere Zweifel auf. Bei den Anschuldigungen durch die Tochter sprach ein Gutachter am Dienstag von einem eher geringen Wahrscheinlichkeitsgrad für einen realitätsbasierten Hintergrund. Zuvor hatten mehrere Ermittler Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 26-jährigen Tochter geäußert.
Nach einem ersten Prozess hatte die Mutter im Juni 2023 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren erhalten, ihr Partner war zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Für die Frau hatte die Strafkammer damals sogar die Unterbringungen in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aber auf, weil unter anderem die Beweiswürdigung aus Sicht der Bundesrichter lückenhaft war. Zudem sollte die Aussagefähigkeit des mutmaßlichen Opfers besser geklärt werden. Der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.
Diese neue Kammer hob die Haftbefehle schon vor dem Prozessauftakt auf. Das Paar sei zwar weiterhin verdächtig, es gebe aber keinen dringenden Tatverdacht mehr, hieß es dafür im Juni zu Begründung.
Zum Prozessauftakt im August wurde dem Paar dann erneut vorgeworfen, ihre erwachsene Tochter mehrmals vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben. Als die Taten aufzufliegen drohten, sollten die beiden laut der damaligen Anklage die Tötung des Opfers mit Tabletten geplant haben. Nach damaliger Überzeugung der Strafverfolger wurde sie nur durch ein mit einer Anwältin verabredetes Codewort rechtzeitig gerettet und die Eltern verhaftet.
Zu Beginn der neuen Verhandlung wehrte sich die Mutter gegen die Vorwürfe. „Die angeklagten Gewalttaten gab es nicht“, sagte der Verteidiger in einer Erklärung für die 54-jährige Frau. Sie habe nie die Hand gegen ihre 26-jährige Tochter erhoben, keine Gewalt an ihr geduldet und ihr auch nicht nach dem Leben getrachtet, sagte der Anwalt. Ihr 58-jähriger Mann, der angeklagte Stiefvater, schwieg.
Nach der Überprüfung der Aussagetüchtigkeit, Vernehmungsfähigkeit und vor allem Glaubwürdig des mutmaßlichen Opfers stehen nun nach der zweiten Beweisaufnahme erhebliche Zweifel im Raum. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen werden. Das Urteil ist für Donnerstag (26.9.) geplant.