Zunächst hat die Stadt Frankfurt eine Fahrrad-Demo auf der A5 gegen Ausbaupläne untersagt. Dagegen gingen die Demonstranten vor – und haben Erfolg.
Eine Fahrrad-Demo gegen den Ausbau der A5 auf zehn Spuren am Frankfurter Kreuz darf nach einem Gerichtsbeschluss an diesem Sonntag auf der Autobahn stattfinden. Die von der Stadt Frankfurt verfügte Untersagung der Nutzung der A5 durch die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ sei rechtswidrig, teile das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit.
Polizei, Autobahn GmbH und Versammlungsbehörde hatten Sicherheitsbedenken gegen die Route auf der A5 gehabt und bei einer zeitweisen Vollsperrung einen Verkehrskollaps prognostiziert. Die Stadt Frankfurt schlug demnach eine andere Versammlungsroute vor – mit einer Kundgebung in unmittelbarer Nähe der A5. Dagegen wendeten sich die Antragsteller.
Autobahn als Versammlungsort kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht
Das Gericht betonte, dass eine Autobahn als Versammlungsort nur in Ausnahmefällen in Betracht komme, wenn dies für die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit unabdingbar sei. Eine solche Ausnahme sei gegeben. Die Versammlungsroute führe exakt über den Teil der A5, der Gegenstand der Ausbaupläne sei. Die Verkehrsbeeinträchtigungen seien hinnehmbar, teilte das Gericht mit. Die Demo ist von 14 bis 17 Uhr geplant.
Eine umfassende Machbarkeitsstudie einer Ingenieursgesellschaft über den Ausbau der Strecke zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg kam im Juni zu dem Schluss, dass eine Erweiterung auf zehn Spuren grundsätzlich technisch möglich ist. Dies würde auch zu einem guten Verkehrsfluss führen, teilte die Autobahn GmbH mit.
Umweltschützer sehen einen weiteren Ausbau kritisch, auch die Stadt Frankfurt ist gegen einen Ausbau. Wenn die Autobahn 5 ausgebaut würde, wäre sie die erste zehnspurige in Deutschland.