Digitalisierung: Datenschützer kritisiert Regeln der Bahn zum Sparpreisticket

Nach Ansicht von Datenschützern benachteiligt die Bahn Menschen, die keine Handynummer oder E-Mail-Adresse haben oder diese Daten nicht preisgeben möchten.

Die Sparpreistickets der Bahn stehen bei Datenschützern in der Kritik. Nach ihrer Einschätzung werden beim Kauf unnötig persönliche Daten abgefragt, zudem seien durch den nahezu exklusiven Online-Vertrieb Millionen von Kunden ausgeschlossen. 

„Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt“, kritisierte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel. Auch Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt. Die Bahn biete das Ticket zwar noch zum Ausdrucken am Schalter an, jedoch müsse man auch dort eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

„Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind“, kritisierte Roßnagel, der den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder innehat. „Nicht jeder hat ein Smartphone, nicht jeder hat einen Internetanschluss.“ 

Die Bahn spreche zwar davon, dass ihre Angebote von mehr als 90 Prozent der Kunden online genutzt würden. Im Umkehrschluss bedeute dies aber, dass Millionen von Menschen dies nicht tun. Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe, trage es eine Gemeinwohlverantwortung, bekräftigte Roßnagel.

Beim Online-Kauf müssten neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. „Wir als Datenschutzaufsichtsbehörde sind keine Digitalisierungsgegner“, sagte Roßnagel. Er wende sich aber gegen einen unnötigen Zwang zur Preisgabe von Daten. Eine Individualisierung eines Tickets – etwa zur Vorbeugung von illegalem Weiterverkauf – sei auch mit anderen Methoden möglich, argumentierte Roßnagel.

„Die zwangsweise Erhebung von E-Mail-Adresse oder Smartphone-Nummer ist datenschutzrechtlich unzulässig“, sagte er. Die Bahn erhebe nicht die geringst mögliche Anzahl an Daten, sondern die für sie interessanten Daten.

Eine Bahnsprecherin wies die Vorwürfe zurück. „Wir möchten unsere Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen“, erläuterte sie. Dazu müsse die Bahn die Kunden und Kundinnen aber erreichen können und benötige daher einen Kontakt – eine Mailadresse oder eine Mobilfunknummer. 

Diese würden ausschließlich zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise genutzt. „Wir werden niemanden auf dem Weg zur Digitalisierung allein lassen“, sagte die Sprecherin. Die Berater und Beraterinnen in den Reisezentren und beim telefonischen Kundenservice würden umfassend geschult.