Letzte Generation: Klimaaktivistin legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein

Nach hunderten Straßenblockaden durch Klimaschützer folgten inzwischen zahlreiche Verurteilungen. Das wollen die Betroffenen nicht immer akzeptieren und pochen auf ihr Demonstrationsrecht.

Eine weitere Berliner Aktivistin der Klimaschutzgruppe Letzte Generation zieht nach ihrer Verurteilung wegen einer Straßenblockade vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Frau habe vor einigen Tagen Verfassungsbeschwerde eingelegt, teilte der Rechtshilfe-Verein „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“, der die Frau unterstützt, mit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang.

Die Frau hatte im September 2023 an einer Sitzblockade in Berlin teilgenommen. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen Nötigung, das Landgericht bestätigte das Urteil, die höchste Berliner Instanz, das Kammergericht, lehnte eine Revision ab. 

Die Frau und ihre Anwälte und Unterstützer argumentieren nun, die Bestrafung von Sitzblockaden durch die bisherige Rechtsprechung schränke die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Demonstrationsfreiheit unverhältnismäßig ein. Eine Strafbarkeit der Blockaden sei keineswegs zwingend, weil sie eine zentrale Rolle als gewaltfreie Störungen des Alltags für den Hinweis auf drohende Gefahren spielten. 

Ziviler Ungehorsam sei dafür ein entscheidendes Mittel, so der Verein. Bereits Mitte August hatte eine andere Berliner Klimaaktivistin eine Verfassungsbeschwerde in einem ähnlichen Fall eingereicht.