Immer wieder passieren Unfälle bei der Arbeit. Zwar ist ihre Zahl rückläufig. Aber jeder Unfall sei einer zu viel, sagt die zuständige Ministerin.
Die Zahl der Arbeitsunfälle in Brandenburg ist weiter rückläufig. Im Jahr 2023 passierten 21.567 meldepflichtige Arbeitsunfälle nach 22.499 Unfällen 2022 und 24.272 Unfällen 2021. Das sind fast 60 solcher Zwischenfälle pro Tag. Dabei starben 12 Menschen; 2022 waren 14 Unfälle und 2021 noch 29 Unfälle tödlich verlaufen.
Die Zahlen teilte die für Arbeitsschutz zuständige Ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) anlässlich eines Unternehmensbesuches in Wustermark (Havelland) mit. Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so stark verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
Branchen unterschiedlich stark betroffen
Der höchste Anteil an diesen Unfällen entfiel im vergangenen Jahr mit 15,4 Prozent auf Unternehmen der Holz- und Metallverarbeitung. 13,7 Prozent der Unfälle passierten in der Verwaltung. Es folgen Handel und Warenlogistik (11,6 Prozent), Baugewerbe (10,9 Prozent) und Landwirtschaft/Gartenbau (8,3 Prozent).
Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Erwerbstätige fiel 2023 im Vergleich zum Vorjahr von 19,6 auf 18,8. Brandenburg nähert sich damit laut Ministerium weiter der bundesweiten Quote von 18,3 (2022: 18,6) an.
Wie es weiter hieß, gibt es in Brandenburg im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele Kleinst- und Kleinbetriebe in zudem besonders gefahren- und unfallträchtigen Branchen wie Baugewerbe sowie Forst- und Landwirtschaft. Diese Strukturen stellten eine besondere Herausforderung für den Arbeitsschutz dar.
Ministerin: Jeder Arbeitsunfall einer zu viel
„In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sowohl bundes- als auch landesweit deutlich zurückgegangen, obwohl die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist“, erklärte Nonnemacher. „Das ist eine gute Nachricht. Klar ist aber: Jeder einzelne Arbeitsunfall ist einer zu viel und oft mit großem menschlichem Leid für die Betroffenen verbunden.“
Alle Arbeitgeber seien deshalb aufgerufen, die gesetzlichen Vorschriften konsequent umzusetzen. Aber auch alle Beschäftigten müssten sich an Vorgaben des Arbeitsschutzes halten. „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz muss für alle oberste Priorität haben.“