Zweimal soll eine 62-Jährige ihrer demenzkranken Mutter Insulin verabreicht haben, um sie zu töten. Die Angeklagte räumt einen Vorwurf ein, sagt aber, sie habe auf Wunsch der Mutter gehandelt.
Wegen versuchten Mordes an ihrer demenzkranken Mutter steht seit diesem Montag eine 62 Jahre alte Frau vor dem Kölner Landgericht. Sie soll der 88-Jährigen, die in einem Kölner Pflegeheim lebt, im September 2023 und im Januar 2024 eine hohe Gabe Insulin verabreicht haben, um sie zu töten.
Beide Male sei die Mutter wegen eines erhöhten Blutzuckerspiegels in einen Zustand geraten, in dem sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei, heißt es in der Anklage. Personal aus dem Pflegeheim habe jeweils den Rettungsdienst alarmiert, und die 88-Jährige sei ins Krankenhaus gekommen, wo sie zeitweise auch auf der Intensivstation behandelt worden sei. Die Frau überlebte jeweils und konnte zurück ins Pflegeheim. Neben versuchtem Mord wirft die Staatsanwaltschaft der 62-Jährige auch gefährliche Körperverletzung mit Gift vor.
Angeklagte will auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter gehandelt haben
In einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung räumte die Angeklagte ein, ihrer Mutter im Januar 2024 Insulin verabreicht zu haben. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Demenzerkrankung habe sie in dem Willen gehandelt, ihrer Mutter ein „Leben abzunehmen“, das aus Sicht der Mutter keines mehr gewesen sei. Sie habe auf „ausdrückliche Bitte“ und „Druck“ ihrer Mutter gehandelt. Weiter hieß es in der Erklärung, dass die 88-Jährige, bereits selbstständig zwei Suizidversuche unternommen habe, die aber gescheitert seien. Zu jener Zeit habe die 88-Jährige aber noch in ihrer damaligen Wohnung gelebt.
Den Vorwurf, sie habe der Mutter auch im September 2023 Insulin verabreicht, wies die Angeklagte zurück. Damals habe sie ihrer Mutter Tabletten für einen Suizidversuch zur Verfügung gestellt. Erst als dieser gescheitert sei, habe sich die Angeklagte mit dem Plan einer Insulinvergiftung auseinandergesetzt und hierzu im Internet recherchiert.
Zu Beginn des Prozesses hatte der Vorsitzende zudem öffentlich gemacht, dass er und eine weitere Berufsrichterin der 5. Großen Strafkammer am Landgericht die Angeklagte dienstlich kennen. Die 62-Jährige habe 2023 als Schöffin in einem Verfahren der Kammer mitgewirkt. Dieser Umstand sei dem Landgericht angezeigt und anschließend geprüft worden. Demnach sei es „in der Tat nicht rechtlich zu beanstanden, dass wir das Verfahren führen“, sagte der Vorsitzende.