US-Rapper Sean Combs: Neue Klagen gegen Diddy: Hat er einen Jungen (16) missbraucht?

Missbrauch, Drohungen, Sex-Partys: Die Vorwürfe gegen Rapper Diddy reißen nicht ab. Eine Kanzlei vertritt gleich 120 mutmaßliche Opfer – und hat nun erste Klagen eingereicht.

Gegen den bereits wegen zahlreicher Sexualverbrechen angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden US-Rapper Sean „Diddy“ Combs (54) sind weitere Klagen eingegangen. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas, die vor rund zwei Wochen mitgeteilt hatte, 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper zu vertreten, reichte in New York übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge sechs Klagen ein. 

Unter den von zwei Frauen und vier Männern vorgebrachten Vorwürfen sei auch eine Klage von einem zum Tatzeitpunkt Minderjährigen, erklärten die Anwälte. Die dem Musiker vorgeworfenen Taten sollen demnach im Zeitraum von 1995 bis 2021 begangen worden sein. In einem der Fälle wirft das mutmaßliche Opfer Combs vor, ihn im Alter von 16 Jahren im Jahr 1998 bei einer seiner Partys in den Hamptons, einer Luxus-Ferienregion östlich von New York, sexuell missbraucht zu haben. Den Vorwürfen zufolge fasste Combs die Genitalien des 16-Jährigen an; auch soll der Rapper nach Angaben in der Klage dem Jugendlichen gesagt haben, dass dieser solches Verhalten zulassen müsse, wenn er in der Musikwelt Fuß fassen wolle. White Partys P. Diddy_1000

Das Management des Musikers wies die Vorwürfe – unter anderem Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe – auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erneut zurück und warf der Kanzlei vor, Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu wollen. „Vor Gericht wird sich die Wahrheit durchsetzen: Dass Herr Combs nie jemanden sexuell angegriffen hat – ob erwachsen oder minderjährig, Frau oder Mann.“ 

Kanzlei vertritt 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Diddy

Der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee, hatte vor rund zwei Wochen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Combs zu vertreten und Klagen einreichen zu wollen. Die Taten hätten seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden. Diddys Luxusleben_0818

Combs gehörte mit Hits wie „I’ll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“. Seit rund zwei Wochen sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Zudem gibt es bereits mehrere Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs. 

Das Anwaltsteam des Rappers bemüht sich derzeit um seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat Berufung gegen eine Entscheidung des Richters eingelegt, Combs nicht unter Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß zu setzen. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt.