Häusliche Gewalt: Vater nach Angriff auf Tochter und deren Freund vor Gericht

Als er seine 13-jährige Tochter nachts im Treppenhaus mit einem ihm fremden Jungen antrifft, erhebt er wütend seine Hand erst gegen den 15-Jährigen, dann auch gegen das schreiende Mädchen.

Weil er seine 13-jährige Tochter und einen Jungen an ihrer Seite angegriffen und verletzt haben soll, steht ein Vater vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage gegen den 40-Jährigen lautet unter anderem auf Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung. Der Mann gab zu Prozessbeginn zu, die Teenager geohrfeigt zu haben. Der Vorwurf, er habe seine Tochter auch gewürgt, treffe allerdings nicht zu.

Der Angeklagte hatte am späten Abend des 3. Juni in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Spandau seine Tochter und einen ihm nicht bekannten Jungen im Treppenhaus unweit seiner Wohnung entdeckt. „Ich sah meine Tochter, sie kniete, er lag auf dem Boden, ich hatte Kopfkino, wie eine Explosion, ich habe ihm eine Schelle gegeben“, gestand der Vater. Er sei wütend und zugleich traurig gewesen – „ich ging davon aus, dass sie sexuell aktiv war“. Weil die Tochter schrie, habe er auch sie geohrfeigt. 

Tochter an den Haaren in die Wohnung gezogen? 

Nach dem Angriff gegen den 15-Jährigen soll der Angeklagte seine Tochter zu Boden geschlagen und sie an den Haaren in seine Wohnung gezogen haben. Dort habe er die 13-Jährige erneut geschlagen und derart gewürgt, dass sie sich „kurzzeitig in akuter Lebensgefahr“ befunden habe, so die Anklage. Das Mädchen habe unter anderem Einblutungen an den Augen, eine Schwellung im Gesicht und Hautabschürfungen erlitten.

Der Vater sagte weiter, es habe damals bereits seit längerer Zeit Probleme mit seiner Tochter gegeben. Sie habe die Schule geschwänzt, Geschichten erfunden, sei manchmal erst spät nach Hause gekommen. „Ich ging zum Jugendamt und bat um Hilfe“, so der Vater. Er habe sich allerdings „im Stich gelassen gefühlt“. 

Wenige Tage nach der Tat wurde der 40-Jährige festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Mädchen lebe inzwischen bei ihrer Großmutter mütterlicherseits, hieß es im Prozess. Mit einem Urteil wird nach bisherigen Planungen am 13. November gerechnet.