Bundesrat stoppt Teil von Sicherheitspaket – Faeser findet das „verantwortungslos“

Der Bundesrat hat am Freitag einem Teil des zuvor vom Bundestag verabschiedeten Sicherheitspakets der Bundesregierung die Zustimmung verweigert. In der Sitzung der Länderkammer kam die Vorlage, die den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung geben soll, nicht auf die erforderliche Mehrheit – die unionsregierten Länder stimmten dagegen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisierte deren Verhalten als „völlig unverständlich und verantwortungslos“.

„Die Union verweigert unseren Ermittlungsbehörden Befugnisse, die angesichts der aktuellen Bedrohungen absolut notwendig sind“, erklärte Faeser. „Damit hält die Union Gesetzesänderungen auf, die es ermöglichen, durch Gesichtserkennung Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger zu identifizieren und zu lokalisieren.“ Das gelte etwa „für die Identifizierung von Verdächtigen in islamistischen Terrorvideos oder von Tätern im Bereich der furchtbaren sexualisierten Gewalt gegen Kinder“.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begründete seine Ablehnung damit, dass das Sicherheitspaket „viel zu wenige“ Verschärfungen enthalte. Es brauche „endlich eine klare Wende in der Migrationspolitik“, schrieb er im Online-Netzwerk X. Die Koalition habe ihre ursprünglichen Zusagen für Verschärfungen „verwässert“, kritisierte Söder. „Abgeschwächte Pakete nützen niemandem.“

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründete die Nichtzustimmung seines grün-schwarz regierten Landes damit, dass „von den harten Ankündigungen besonders im Bereich Terrorismus-Bekämpfung und Befugnissen für unsere Sicherheitsbehörden nicht mehr als ein Stäubchen übrig geblieben“ sei. Gegenüber der „Bild“ sprach der CDU-Politiker von einem „Täuschungspaket“. Damit werde „die Bevölkerung getäuscht, innere Sicherheit nur noch simuliert“.

Die Ablehnung des Bundesrats betraf aber nur einen Teil des Sicherheitspakets der Bundesregierung. Den anderen Teil des Pakets, der Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht vorsieht, ließ der Bundesrat passieren – er war nicht zustimmungspflichtig.

Die im Bundesrat abgelehnte Vorlage sollte den Behörden unter anderem neue Befugnisse bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen einräumen. Neue Befugnisse sollte es im Bereich der Terrorbekämpfung auch für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse und Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken geben.