Zwei Staatsanwaltschaften haben sich zuletzt mit Vorwürfen gegen einen AfD-Landtagsabgeordneten beschäftigt. In beiden Fällen sind die Verfahren eingestellt.
Nach der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat auch die Behörde in Göttingen Ermittlungen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße aus Wilhelmshaven eingestellt. Dem Beschuldigten sei nicht nachzuweisen, dass er vorsätzlich zum Hass gegen Migranten aufrufe und damit den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichte, sagte Behördensprecher Andreas Buick. Moriße selbst sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er sich über die Entscheidung „natürlich sehr freue“.
Zum Hintergrund sei festzustellen, dass es zu keiner Bedrohung einer jungen Frau mit einem Messer durch eine Gruppe von Migranten auf dem Frühlingsfest in Wilhelmshaven gekommen ist, teilten die Göttinger Strafverfolger mit. Der Beschuldigte selbst sei an dem Tag nicht auf dem Fest gewesen, soll nach Medienberichten aber im April 2023 auf sozialen Netzwerken über einen entsprechenden Angriff berichtet haben.
Eine Zeugin habe in ihrer Vernehmung zugegeben, dass sie dem Beschuldigten von einem Vorfall berichtet habe. Allerdings sei auch diese Zeugin selbst gar nicht auf dem Fest gewesen. Unter diesen Umständen könne eine Zuspitzung und Dramatisierung nicht ausgeschlossen werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als weiteres Indiz für einen mangelnden Vorsatz des Beschuldigten spreche, dass er nach Kenntnis des Vorfalls offensichtlich selbst den Markt aufgesucht und Mitarbeiter zum Sachverhalt befragt habe.
Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen gegen Moriße eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens bestand. Hintergrund war damals eine Debatte im Wilhelmshavener Stadtrat, wo Moriße den Oberbürgermeister beleidigt haben sollte.