Eine Vierjährige geht mit ihrer Mutter einkaufen – und wird von einem Mann mit einem Messer attackiert. Vor Gericht sprach er von göttlicher Eingebung. Nun fiel das Urteil.
Gut ein halbes Jahr nach einem Messerangriff auf eine Vierjährige in einem Supermarkt wird ein 35-Jähriger laut einem Urteil des Landgerichts Ravensburg dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Schwurgerichtskammer ging bei dem Vorfall in Wangen im Allgäu von versuchtem Mord aus. Aufgrund seiner Krankheit sei der Beschuldigte mit syrischer und niederländischer Staatsbürgerschaft schuldunfähig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 35-Jährige hatte im April dieses Jahres in einem Supermarkt mit einem Messer auf die Vierjährige eingestochen. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Vor Gericht räumte der Beschuldigte den Anklagevorwurf ein. Er habe eine göttliche Eingebung gehabt.
Neben der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sprach sich auch die Verteidigung für die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Klinik aus. Von ihm gehe eine ständige Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil wurde von allen bei der Sitzung akzeptiert.