Ein inhaftierter Mann hat sich beim obersten deutsche Gericht über einen Beschluss des Landgerichts Dortmund beschwert – mit Erfolg. Das Gericht muss nun noch mal entscheiden.
Ein Gefangener hat sich beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Eilentscheidung des Landgerichts Dortmund zu seiner Verlegung in ein anderes Gefängnis gewehrt. Der zweite Senat gab einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde des inhaftierten Mannes statt, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Es sieht sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. (Az. 2 BvR 150/24)
Der Gefangene war in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt worden und hatte sich dagegen in einem Eilverfahren an das Landgericht gewandt. Er argumentierte unter anderem, dass er sein Fernstudium nicht fortsetzen könne. Doch die Begründung erschloss sich der Kammer nicht. Ein Erfolg des Antrags nähme außerdem die Hauptsache vorweg. Das Gericht wies seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
Die obersten Richterinnen und Richter in Karlsruhe entschieden nun: Indem das Landgericht die erforderliche Abwägung von Interessen unterlassen habe, sei es den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz nicht gerecht geworden. Es hätte etwa prüfen müssen, ob die Gefahr besteht, dass Rechte des Gefangenen vereitelt oder wesentlich erschwert werden. Der Beschluss wurde aufgehoben und die Sache nach Dortmund zurückverwiesen.