Keine Strandkörbe trotz warmen Wetters – dieses Bild sorgt in MV für Unmut. Doch das Umweltministerium macht dazu eine klare Ansage: Sicherheit geht vor. Es soll aber auch Gespräche geben.
In der Diskussion um längere Aufstellzeiten für Strandkörbe hat der zuständige Landesumweltminister, Till Backhaus, die Belange des Küstenschutzes betont. „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten“, erklärte der SPD-Politiker. „Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten.“
Backhaus warnte vor einer „Hochwasserdemenz“. Erst letztes Jahr habe im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen. „Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem einen oder anderen im Gedächtnis.“
Nach den geltenden Regelungen dürfen die Körbe aufgrund der Sturmflutsaison nur von Anfang April bis Mitte Oktober stehen. Das haben Verleiher wiederholt kritisiert. Auch vom Schweriner Wirtschaftsministerium und dem Landestourismusverband kamen Vorschläge einer Verlängerung.
Gespräch zur Situation auf Usedom angekündigt
Auf der Insel Usedom, wo es an den benachbarten polnischen Stränden auch länger Strandkörbe und andere Angebote gibt, kündigte Backhaus ein Gespräch an. „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden.“
Der Minister verwies auf notwendige Arbeiten im Sinne des Küstenschutzes. „Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach.“ Diese Arbeiten könnten nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich seien.
Dennoch sei es dank Ausnahmegenehmigungen durchaus möglich, auch nach Ende der Badesaison den Strand für wenige Tage zu bewirtschaften. Dafür dürften an dem Abschnitt keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden, Antragssteller müssten an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen sein und Anlagen innerhalb von zwölf Stunden nach einer Warnung abgebaut werden können. Nach Angaben der CDU-Fraktion im Schweriner Landtag wurden derartige Ausnahmen auf Usedom zuletzt zwar beantragt, aber abgelehnt.