Die Eismaschinen von McDonald’s sind ungemein fehleranfällig – und der Hersteller verhinderte bislang Reparaturen durch Dritte. Das ändert sich nun.
Gehören die ständig defekten Eismaschinen von McDonald’s bald endlich der Vergangenheit an? Es sieht aus, als würde das US-amerikanische Patentamt das jahrelange Drama um die defekten Geräte ein für alle Mal beenden. Denn mit einer Ausnahmeregelung ist es nun von höchster Stelle gestattet, dass sich Drittanbieter um die Reparatur kümmern dürfen. Das war zuvor nicht möglich und wurde seitens des Herstellers Taylor softwareseitig verhindert.
Fast 15 Prozent aller McDonald’s Eismaschinen sind defekt
Ab sofort, das berichtet etwa „The Verge“ darf jeder die Maschinen diagnostizieren, Wartungsarbeiten ausführen und Reparaturen vornehmen. Das ist ein lange gehegter Wunsch, da die Eismaschinen von McDonald’s den Ruf genießen, eigentlich nie richtig zu funktionieren. Auf der Webseite „McBroken“ kann man sogar nachschauen, wo es gerade angeblich kein Eis gibt. Demnach sind 14,72 Prozent aller Maschinen der Restaurantkette außer Betrieb.
Die Ausnahmeregelung ist keineswegs ein Vorstoß von McDonald’s selbst. Vielmehr ist es Reparaturaktivisten zu verdanken, dass es künftig wieder mehr Eis bei der Fast-Food-Kette geben könnte.
Bereits im Oktober 2023 hatten die Experten von „iFixit“ dafür plädiert, dass man bei den zickigen Maschinen selbst Hand anlegen dürfe. Denn oft, so die Eisliebhaber, stünde nur die Software zwischen einem McFlurry und dem Kunden. Wer die Maschinen auslesen und etwaige Fehlercodes zurücksetzen könne, wäre in der Lage, zahlreiche inaktive Geräte wieder ans Laufen zu bringen oder einfache Reparaturen nach Anleitung selbst zu übernehmen. Damals reichte „iFixit“ den Antrag für die Ausnahmeregelung ein, welcher durch die Handelskommission FTC und das Justizministerium unterstützt wurde.
Hersteller muss die Reparatur ermöglichen
Schon länger gibt es Spezialfirmen, die Geräte zur Instandhaltung der Eismaschinen anbieten. Taylor, der Hersteller, soll deren Funktion jedoch wegen „Sicherheitsbedenken“ stets wieder blockiert haben. Der Vorwurf: Taylor habe kein Interesse daran, dass einfachste Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, da ein gut ausgelasteter Kundendienst viel Geld bringe, so „iFixit“. Offiziell wird man sich wohl stets auf die besagten Sicherheitsbedenken berufen.
Mit diesem Burger hätte McDo schon 1963 zum Veggie-Pionier werden können_15.40
Doch eine generelle Blockade ist nun nicht mehr möglich, da genau diese Form der Kundengängelung durch Ausnahmeregelungen des Patentamts unterbunden wird. Eine solche Freigabe lässt sich in einem alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungsprozess erwirken, der sicherstellen soll, dass die Urheberrechtsgesetzgebung die rechtmäßige Nutzung und Instandhaltung von Geräten nicht behindert – so wie im Fall der McDonald’s Eismaschinen.