Schiffbau: Niedersachsen schickt Lies in Aufsichtsrat der Meyer Werft

Mit der milliardenschweren Rettung der Meyer Werft bekommt der Staat auch Einfluss im neuen Aufsichtsrat. Niedersachsen hat jetzt entschieden, wer die beiden Plätze für das Land erhält.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies bekommt nach der staatlichen Rettung der Meyer Werft einen Sitz im Aufsichtsrat des Unternehmens. Die Landesregierung beschloss, den SPD-Politiker und die Wirtschaftsjuristin Anne Deter aus dem Finanzministerium in das Gremium zu entsenden.

Lies kündigte an, der Staat werde den Sanierungsprozess nun in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat mit begleiten. „Die Nachfrage stimmt, die Qualität der Produkte ist hervorragend und die Kundenstruktur ist solide und breit aufgestellt – die Meyer Werft hat so die besten Chancen, aus diesem Prozess gestärkt hervorzugehen“, sagte der Minister.

Nach Angaben der Staatskanzlei wird Lies dafür sein Aufsichtsratsmandat bei der Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH niederlegen. Die Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Messe AG sowie bei vier Hafengesellschaften werde er hingegen behalten.

Milliardenschwere Rettung durch Bund und Land

Der Bund und das Land Niedersachsen hatten sich im Sommer auf eine milliardenschwere Rettung des finanziell stark angeschlagenen Traditionsunternehmens verständigt. Die Verträge, die auch einen Einstieg des Staates bei der Meyer Werft vorsehen, wurden im September unterzeichnet.

Dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge zahlen der Bund und das Land Niedersachsen jeweils 200 Millionen Euro für insgesamt 80,73 Prozent der Anteile der Meyer Werft in Papenburg und der Neptun Werft in Rostock. Zudem sicherten Bund und Land einen Kreditrahmen von insgesamt 2,6 Milliarden Euro zu 80 Prozent mit einer Bürgschaft ab.

Der neue Aufsichtsrat soll mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetzt werden und die Geschäftsführung kontrollieren. Chefsanierer Ralf Schmitz hatte gesagt, die Struktur sehe zwölf Mitglieder vor – sechs von Arbeitnehmerseite und sechs von Arbeitgeberseite. Der Vorsitz unter der Arbeitgeberseite werde dabei ein Doppelstimmrecht haben.