Dem früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann war Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Nun hat das Amtsgericht Meiningen eine Entscheidung getroffen.
Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wird eingestellt. Das sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Meiningen, Julia Döllein, nach einer kurzen Hauptverhandlung. Damit ist Hauptmann in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren weder verurteilt noch freigesprochen.
Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Meiningen hatte der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sind keine Rechtsmittel möglich. „Das Verfahren ist an dieser Stelle beendet“, sagte Döllein.
Die Staatsanwaltschaft Meiningen und das Finanzamt Suhl hatten Hauptmann vorgeworfen, für das Jahr 2019 eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und so zu wenig Umsatzsteuer gezahlt haben. Hauptmann und auch seine damalige Steuerberaterin wiesen die Vorwürfe vor Gericht zurück. Es habe lediglich einen formalen steuerrechtlichen Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung gegeben, der später berichtigt worden sei, erklärten sie.
Der 40-Jährige saß von 2013 bis 2021 als CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Nachdem unter anderem öffentlich geworden war, dass er während der Corona-Pandemie medizinische Masken an Thüringer Kommunen vermittelt hatte, hatte er das Mandat niedergelegt und war aus der Union ausgetreten. Dem Verfahren vor dem Amtsgericht Meiningen war ein jahrelanger Streit innerhalb der Thüringer Justiz darüber vorausgegangen, ob in diesem Verfahren eigentlich eine Hauptverhandlung hätte eröffnet werden dürfen.