Totschlag in der Praxis: Narkosearzt zu über zehnjähriger Haftstrafe verurteilt

Der Mann hatte Kindern für eine Zahnbehandlung verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein Mädchen starb noch in der Praxis. Nun haben die Richter ein Urteil gefällt.

Ein Narkosearzt ist vom Frankfurter Landgericht unter anderem wegen Totschlags eines Mädchens zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Bei den Fällen der drei überlebenden Kinder handle es sich um versuchten Totschlag durch Unterlassen, sagte die Vorsitzende Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. Einen Tod der Kinder habe der heute 67-Jährige zwar nicht beabsichtigt, jedoch billigend in Kauf genommen. Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde.“ Der Anästhesist nahm das Urteil ohne äußerliche Regung auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Deutsche hatte in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) im September 2021 insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die kleinen Patienten erlitten eine Blutvergiftung, das vierjährige Mädchen starb in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl.STERN PAID Gesund leben 02_23 Zahnarztangst 18.16

Zwei Kinder überlebten nur knapp

Trotzdem wiegelte der in Bensheim lebende Mann an den folgenden Tagen die Nachfragen der besorgten Eltern der drei weiteren Kindern ab und sagte zu der Zahnärztin, man solle nicht so eine große Welle machen“. Um seine Fehler zu verdecken, habe er die Kinder trotz ihres kritischen Zustands und der Nachfragen der besorgten Eltern nicht in eine Klinik einweisen lassen. Schließlich brachten die Eltern ihre Kinder trotzdem in die Klinik, ein Junge und ein Mädchen überlebten nur knapp.

Der Rechtsanwalt des deutschen Arztes hatte in seinem Plädoyer gesagt, es gebe keine Hinweise auf eine Tötungs- oder Verdeckungsabsicht. Einen konkreten Strafantrag stellte der Verteidiger nicht. Sein Mandant ist wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 bereits vorbestraft. Er ist mittlerweile im Ruhestand.

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach Bekanntwerden des Urteils aktualisiert.