Migration: Ruf nach Arrest für ausländische Intensivstraftäter

Der CDU-Generalsekretär ist für einen zentralen Ausreisearrest für ausländische Intensivstraftäter. Die Regierung verweist auf rechtliche Hürden, sieht aber auch Handlungsbedarf.

Der Generalsekretär der rheinland-pfälzischen CDU, Johannes Steiniger, hält den Umgang mit ausländischen Intensivstraftätern im Land für verbesserungswürdig. Er sieht hier die Ampel-Landesregierung in der Pflicht. Steiniger plädiert für eine Art zentralen Ausreisearrest. 

Das grün-geführte Integrationsministerium in Mainz verweist auf rechtliche Hürden, wünscht sich für den Umgang mit solchen ausreisepflichtigen Tätern aber ebenfalls neue Möglichkeiten. Das Ministerium äußerte den Wunsch in Richtung Bund, dafür andere europa- und ausländerrechtliche Voraussetzungen zu schaffen.

„Die Landesregierung hat immer noch keinen Plan, wie mit Intensivstraftätern und Dauerkriminellen umgegangen wird“, sagte Steiniger der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Es brauche einen zentralen Ausreisearrest. „Die Wände nach Deutschland sind zu und eine Wand ist offen“, sagte Steiniger. „Das heißt, der ausreisepflichtige Intensivstraftäter darf gerne in sein Heimatland, aber ansonsten ist er in diesem Ausreisearrest.“ Dass Intensivstraftäter einfach auf Kommunen verteilt würden, führe nicht dazu, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. „Nein, im Gegenteil, es wird beschädigt.“

Das Integrationsministerium in Mainz erklärte auf Anfrage, die Verteilung asylsuchender Menschen aus Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Kommunen erfolge nach den Bestimmungen des Asylgesetzes. Grundsätzlich ende die Wohnpflicht in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen nach spätestens 18 Monaten, für Familien mit minderjährigen Kindern nach längstens sechs Wochen. Danach seien die Personen auf Kommunen zu verteilen. 

Ministerin Binz will neue Instrumente

Abschiebehaft für ausreisepflichtige Menschen in der Gewahrsamseinrichtung des Landes in Ingelheim sei aktuell nur dann zulässig, „wenn noch Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Abschiebung bestehen“, erklärte das Ministerium. Die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise rechtfertige zurzeit nicht die Anordnung einer Abschiebungshaft als eine Art Ausreisearrest. 

Oftmals scheiterten Rückführungen an mangelnder Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Herkunftsstaaten, sagte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne). Eine freiwillige Ausreise sei jedoch auch in solchen Fällen durchaus noch möglich. Angesichts dessen brauche es neue Instrumente. 

„Eine Möglichkeit wäre die Anwendung von Verwaltungshaft bei Ausländern, die Mehrfach- oder Intensivstraftäter sind – also immer wieder straffällig werden – und bei denen zwar keine Abschiebung, wohl aber eine freiwillige Ausreise möglich ist.“ Dafür benötige es europa- und ausländerrechtliche Voraussetzungen, „die von der Bundesregierung zu schaffen wären“, sagte Binz.