Der Tod einer Frau in einem Greifswalder Pflegeheim vor zwei Jahren beschäftigt das Landgericht Stralsund. Hat ein Pfleger das Leid der Seniorin vergrößert? Das solle ein Gutachten klären.
Mit einem Gutachten soll geklärt werden, ob ein wegen versuchten Totschlags angeklagter Pfleger das Leiden einer kranken Frau vergrößert hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anfang 30-Jährigen laut Gericht vor, dem Opfer mit erkennbarer Atemnot das Kopfkissen weggenommen und das Kopfteil des Bettes waagerecht eingestellt zu haben. Dadurch sei ihr das Atmen weiter erschwert worden. Die Frau starb in der Folgenacht Mitte Oktober 2022 in dem Greifswalder Pflegeheim. Zuvor hatte der „Nordkurier“ berichtet.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe laut Gericht. Die Anklage laute auf versuchten Totschlag, weil nicht mehr sicher festzustellen sei, dass das Handeln des Mannes tatsächlich zum Tod der Frau geführt habe.
Nach Zeugenaussagen an Landgericht verwiesen
Ursprünglich war der Mann vor dem Amtsgericht Greifswald wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. In der Hauptverhandlung gab es den Angaben zufolge aber Zeugenaussagen, nach denen der Angeklagte die Liegeposition geändert haben soll, um das Sterben der Frau zu beschleunigen. Daher wurde das Verfahren an das Landgericht verwiesen.
Am Montag fand ein Fortsetzungsprozess des im Oktober gestarteten Verfahrens statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte nun das Gutachten. Die Frage nach dem möglicherweise verschärften Leid könnte laut Gericht eine Rolle bei der möglichen Strafzumessung spielen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse könnte ein Urteil dann am nächsten Prozesstag verkündet werden, laut „Nordkurier“ am Mittwoch. Eine Gerichtssprecherin konnte den genauen Termin zunächst noch nicht bestätigen.