In der konstituierenden Landtagssitzung hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof der AfD Grenzen gesetzt. Im Nachgang zeigten zwei AfD-Politiker zwei der Richter an. Wird die Anzeige verfolgt?
Die Anzeigen von AfD-Landtagsabgeordneten gegen zwei Thüringer Verfassungsrichter im Zuge der konstituierenden Landtagssitzung bleiben folgenlos. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnt die Aufnahme von Ermittlungen wegen Rechtsbeugung ab, wie ein Sprecher mitteilte. Es bestehe kein Anfangsverdacht.
Unter anderem die CDU-Landtagsfraktion hatte im Zuge der chaotisch verlaufenden konstituierenden Landtagssitzung Ende September den Verfassungsgerichtshof angerufen. Die Richter hatten daraufhin entschieden, dass sich AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler an die Tagesordnung halten muss.
Die AfD-Abgeordneten warfen daraufhin dem Richter Jörg Geibert, der an der Entscheidung beteiligt war, Befangenheit vor, wie der Sprecher weiter mitteilte. Grund sei, dass sein Sohn Lennart Geibert Mitglied der CDU-Fraktion im Landtag sei. Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Klaus von der Weiden warfen sie vor, er hätte die Befangenheit prüfen müssen und habe nicht verhindert, dass Geibert an der Entscheidung mitwirkte.
Für den Tatbestand der Rechtsbeugung sei ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Täter müsse sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernen. „Hierfür gibt es keinerlei Anhaltspunkte.“