Bei Erbschaften und Schenkungen, die über den Freibetrag hinausgehen, müssen Steuern bezahlt werden. Im vergangenen Jahr wurden 12 Millionen Euro mehr fällig als 2022.
Sachsen hat im vergangenen Jahr 81,1 Millionen Euro Steuern aus Erbschaften und Schenkungen eingenommen. Das waren rund 12 Millionen Euro mehr als 2022, wie aus Angaben des Statistischen Landesamtes hervorgeht. 2023 wurden 69,1 Millionen Euro Steuern für Erbschaften fällig, für Schenkungen 11,9 Millionen Euro.
In knapp 2.400 steuerrelevanten Nachlassfällen wurden insgesamt 624 Millionen Euro hinterlassen, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Mehr als ein Drittel (39 Prozent) davon entfiel auf Bankguthaben, rund ein Viertel (26 Prozent) auf Grundvermögen und 18 Prozent auf Wertpapiere. Zudem wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 83,1 Millionen Euro hinterlassen. Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge versteuerten mehr als 3.600 Erben insgesamt 313 Millionen Euro.
Bei mehr als 550 Menschen wurden Steuern aufgrund von Schenkungen fällig. Nach Abzug der Freibeträge unterlagen dabei 71 Millionen Euro der Steuerpflicht.