Anderes Geschlecht, neuer Name: Ab dem 1. November können sich die Einträge ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Die Zahlen zeigen: Das Interesse ist da.
Bereits vor dem Inkrafttreten des sogenannten Selbstbestimmungsrechts sind in Brandenburg zahlreiche Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags eingegangen. Mit dem Antrag können Menschen ihren Vornamen und ihr Geschlecht behördlich ändern lassen. Allein in der Landeshauptstadt Potsdam gingen vor dem 1. November mehr als 80 solcher Anmeldung zur Änderung des Eintrages ein, wie eine Sprecherin der Stadt berichtete.
Name und Geschlecht werden auf Personalausweis geändert
Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab dem 1. November bei Standesämtern ändern. Die Änderung muss per Gesetz drei Monate vor dem persönlichen Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August konnten somit Anträge für die Änderung gestellt werden. Neben den klassischen Optionen „männlich“ und „weiblich“ sind auch die Alternativen „divers“ und „ohne Geschlechtsangabe“ möglich.
Drei Monate als „Überlegungs- und Reflexions-Frist“
Im Standesamt Cottbus waren bis Ende Oktober rund 30 Anträge eingegangen. Das erklärte ein Sprecher der Stadtverwaltung. Dabei waren elf Männer, die künftig als Frau auftreten wollen und zwölf Frauen, die in der Zukunft als Mann leben wollen. „Nach Abgabe dieser Anmeldung gilt eine dreimonatige Überlegungs- und Reflexions-Frist für den Antragsteller“, führte der Sprecher aus. Danach könne die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages beim Standesamt abgegeben werden. Damit müsse auch ein Vorname bestimmt werden, der dem gewählten Geschlechtseintrag entspreche.
Interesse wird vermutlich noch steigen
In Frankfurt (Oder) war das Interesse bis Ende Oktober noch recht überschaubar. Lediglich fünf konkrete Anmeldungen lagen nach Angaben eines Stadtsprechers zuletzt vor. Es gab weitere Anfragen zum Prozedere ohne direkte Anmeldung. „Wie sich die Antragslage in den kommenden Wochen entwickeln wird, ist schwer einzuschätzen“, schob der Sprecher nach. Erfahrungsgemäß stiegen die Antragszahlen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten neuer rechtlicher Regelungen zunächst an.